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Golfregeln

Alle gültigen Golfregeln bis 2003 des Deutschen Golf Verband e.V., Ancient Golf Club of St.Andrews und United States Golf Association.

 

Das Spiel

Schläger und Ball

Die Verantwortlichkeit des Spielers

Spielfolge

Abschlag

Spielen des Balls

Das Grün

Ball bewegt, abgelenkt oder aufgehalten

Erleichterung und Erleichterungsverfahren

Besondere Spielformen

Wettspielordnung


Das Spiel

 

Regel 1. Das Spiel

 

1-1. Allgemeines

 

Golf spielen ist, einen Ball durch einen Schlag oder aufeinanderfolgende Schläge in Übereinstimmung mit den Regeln vom Abschlag in das Loch zu spielen.

 

1-2. Beeinflussung des Balls

 

Kein Spieler oder Caddie darf irgend etwas unternehmen, um Lage oder Bewegung eines Balls zu beeinflussen, es sei denn in Übereinstimmung mit den Regeln.

Strafe für Verstoß gegen Regel 1-2

Lochspiel - Lochverlust

Zählspiel - Zwei Schläge

 

Anmerkung:

Bei schwerwiegendem Verstoß gegen Regel 1-2 darf die Spielleitung die Strafe der Disqualifikation verhängen.

 

1-3. Übereinkunft Über Nichtanwendung von Regeln

 

Spieler dürfen nicht Übereinkommen, irgendeine Regel nicht anzuwenden oder irgendeine Strafe zu erlassen.

 

Strafe für Verstoß gegen Regel 1-3

Lochspiel - Disqualifikation beider Parteien

Zählspiel - Disqualifikation beteiligter Bewerber

(Übereinkunft zum Spielen außer Reihenfolge im Zählspiel - siehe Regel 10-2c).

 

1-4. Nicht durch Regeln erfasste Einzelheiten

 

Wird irgendeine strittige Einzelheit nicht durch die Regeln erfasst, so ist nach Billigkeit zu entscheiden

 

 

Regel 2. Lochspiel

 

2-1. Gewinner des Lochs; Zählweise im Lochspiel

 

Im Lochspiel wird lochweise gespielt. Sofern die Regeln nichts anderweitiges bestimmen, gewinnt ein Loch diejenige Partei, die mit weniger Schlägen ihren Ball einlocht. Im Vorgabenspiel zählt das niedrigere Netto des Lochs. Das Lochspiel wird nach den Begriffen »soviel Löcher auf«, »gleich (all square)« und »soviel Löcher zu spielen« gerechnet. Eine Partei ist »dormie«, wenn sie soviel Löcher auf ist, wie noch zu spielen sind.

 

2-2. Halbiertes Loch

 

Ein Loch ist halbiert, wenn beide Parteien mit der gleichen Schlagzahl einlochen. Hat ein Spieler eingelocht und sein Gegner kann mit einem Schlag halbieren, der Spieler zieht sich jedoch inzwischen eine Strafe zu, so ist das Loch halbiert.

 

2-3. Gewinner im Lochspiel

 

Ein Lochspiel (bestehend, sofern nicht von der Spielleitung anderweitig bestimmt, aus einer festgesetzten Runde) gewinnt die Partei, die mit mehr Löchern führt als noch zu spielen sind. Zur Entscheidung bei Gleichstand darf die Spielleitung eine festgesetzte Runde um soviel Löcher verlängern, wie erforderlich sind, bis das Lochspiel gewonnen ist.

 

2-4. Nächsten Schlag oder Loch oder Lochspiel schenken

 

Ist der Ball des Gegners zur Ruhe gekommen oder gilt nach Regel 16-2 als zur Ruhe gekommen, so darf der Spieler dem Gegner den nächsten Schlag als eingelocht schenken und jede Partei den Ball mit einem Schläger oder sonst wie entfernen. Ein Spieler darf ein Loch oder Lochspiel jederzeit vor Abschluss von Loch oder Lochspiel schenken. Schenken von Schlag, Loch oder Lochspiel darf weder zurückgewiesen noch widerrufen werden.

 

2-5. Beanstandungen

 

Entstehen im Lochspiel zwischen den Spielern Zweifel oder Streit, und kein befugter Vertreter der Spielleitung ist binnen angemessener Frist erreichbar, so müssen die Spieler das Spiel ohne Verzögerung fortsetzen. Eine Beanstandung wird von der Spielleitung nur berücksichtigt, wenn sie erhoben worden ist, bevor irgendein an dem Lochspiel beteiligter Spieler am nächsten Abschlag abschlägt bzw., sofern es sich um das letzte Loch des Lochspiels handelt, bevor alle an dem Lochspiel beteiligten Spieler das Grün verlassen.

Keine spätere Beanstandung darf berücksichtigt werden, sofern sie nicht auf einer dem beanstandenden Spieler zuvor unbekannt gewesenen Tatsache und einer ihm von einem Gegner gegebenen falschen Auskunft (Regeln 6-2a. und 9) beruht. In keinem Fall wird jedoch eine Beanstandung nach offizieller Bekanntgabe des Lochspiel-Ergebnisses berücksichtigt, ausgenommen der Gegner hätte nach Überzeugung der Spielleitung die falsche Auskunft wissentlich gegeben.

 

2-6. Grundstrafe

 

Sofern nichts anderweitiges vorgesehen, ist die Strafe für Verstoß gegen eine Regel im Lochspiel Lochverlust

 

 

Regel 3. Zählspiel

 

3-1. Gewinner

 

Gewinner ist derjenige Bewerber, der für die festgesetzte(n) Runde(n) die wenigsten Schläge benötigt.

 

3-2. Nicht eingelocht

 

Locht ein Bewerber an irgendeinem Loch nicht ein und behebt diesen Fehler nicht, bevor er einen Schlag vom nächsten Abschlag spielt bzw., sofern es sich um das letzte Loch der Runde handelt, das Grün verlässt, so wird er disqualifiziert.

 

3-3. Zweifel über Spielweise

 

a. Verfahren

Nur im Zählspiel darf ein Bewerber, der beim Spielen eines Lochs im Zweifel ist, welches seine Rechte sind oder wie er zu spielen hat, straflos einen zweiten Ball spielen. Nach Entstehen der Lage, welche den Zweifel hervorruft, sollte der Bewerber vor jeder weiteren Handlung seinem Zähler oder einem Mitbewerber ankündigen, dass er nach dieser Regel verfahren will und welcher Ball, sofern es die Regeln gestatten, gelten soll.

 

Der Bewerber muss, bevor er seine Zählkarte einreicht, den Sachverhalt der Spielleitung melden, sofern nicht die Schlagzahl mit beiden Bällen gleich war; versäumt er dies, so wird er disqualifiziert.

 

b. Schlagzahl für das Loch

Ist nach den Regeln die Spielweise zulässig, für die sich der Bewerber im voraus entschieden hatte, so gilt die Schlagzahl mit dem betreffenden Ball als seine Schlagzahl für das Loch.

 

Versäumt der Bewerber, im voraus anzukündigen, dass er nach dieser Regel verfahren will oder welcher Ball gelten soll, so gilt der ursprüngliche Ball bzw., falls der ursprüngliche Ball nicht einer der gespielten Bälle ist, der erste ins Spiel gebrachte Ball, sofern nach den Regeln zulässig ist, ihn so zu spielen, wie er gespielt wurde.

 

Anmerkung: Ein nach Regel 3-3 gespielter zweiter Ball ist kein provisorischer Ball nach Regel 27-2.

 

3-4. Regelverweigerung

 

Weigert sich im Zählspiel ein Bewerber, eine Regel anzuwenden, die eines anderen Bewerbers Rechte berührt, so wird er disqualifiziert.

 

3-5. Grundstrafe

 

Sofern nichts anderweitiges vorgesehen, ist die Strafe für Verstoß gegen eine Regel im Zählspiel zwei Schläge.

 

 

Schläger und Ball

 

Regel 4. Schläger

Der Royal and Ancient Golf Club of St. Andrews und die United States Golf Association behalten sich vor, jederzeit die Regeln zu ändern sowie Auslegungen zu erlassen und zu ändern, die Schläger, Bälle oder anderes Gerät betreffen.

Ein Spieler, der Zweifel hat, ob ein Schläger zulässig ist, sollte den Royal and Ancient Golf Club of St. Andrews zu Rate ziehen.

Ein Hersteller kann dem Royal and Ancient Golf Club of St. Andrews von einem Schläger, der hergestellt werden soll, ein Muster zur Entscheidung vorlegen, ob der Schläger in Einklang mit Regel 4 steht. Ein solches Muster geht als Beleg in das Eigentum des Royal and Ancient Golf Club of St. Andrews über. Versäumt ein Hersteller, vor Herstellung und/oder Vermarktung eines Schlägers ein Muster vorzulegen, so läuft er Gefahr, dass der Schläger als nicht mit den Golfregeln in Einklang stehend erklärt wird.

Wird für einen Schläger bzw. einen Teil desselben ein bestimmtes Schutzrecht geltend gemacht, so ist Voraussetzung, dass Schläger bzw. Teil mit der Absicht gebaut und hergestellt sein müssen, das Schutzrecht zu haben. Fertiggestellt, müssen Schläger bzw. Teil im Rahmen materialbedingter Fertigungstoleranzen dem Schutzrecht entsprechen.

 

4-1. Form und Machart von Schlägern

 

Ein Schläger ist ein zum Schlagen des Balls bestimmtes Gerät.

Ein Putter ist ein vorwiegend zum Gebrauch auf dem Grün gebauter Schläger mit einer Abwinkelung der Schlagfläche des Schlägerkopfs von nicht mehr als 10 Grad.

Die Schläger des Spielers müssen den Bestimmungen dieser Regel sowie den Einzelheiten und Auslegungen des Royal and Ancient Golf Club of St. Andrews entsprechen.

 

a. Allgemeines

Der Schläger muss aus Schaft und Kopf bestehen. Alle Teile des Schlägers müssen so zusammengebaut sein, dass der Schläger ein Ganzes bildet. Der Schläger darf nicht abänderbar konstruiert sein, außer in seinem Gewicht. Der Schläger darf nicht nennenswert von der herkömmlichen und üblichen Form und Machart abweichen und kein äußeres Beiwerk haben, es sei denn in Übereinstimmung mit den Regeln.

 

b. Schaft

Der Schaft muss gerade sein, mit nach allen Seiten gleichen Biegungs- und Verwindungseigenschaften, und in den Schlägerkopf an der Ferse, entweder direkt oder durch nur einen geraden Hals und/oder Stutzen, einmünden. Ein Putterschaft darf in jede Stelle des Kopfs einmünden.

 

c. Griff

Den Griff bilden der zum Halten des Schlägers bestimmte Teil des Schafts und das daran zur Erzielung eines festen Halts angebrachte Material. Der Griff muß gerade und eben sein, sich bis zum Ende des Schafts erstrecken und darf nicht für irgendeinen Teil der Hände vertieft sein.

 

d. Schlägerkopf

Der Abstand zwischen Ferse und Spitze des Schlägerkopfs muß größer sein als der Abstand zwischen Schlagfläche und Schlägerkopfrückseite. Der Schlägerkopf muß eine im ganzen glatte Form haben.

 

Der Schlägerkopf darf nur eine Schlagfläche haben, ausgenommen Putter mit zwei Schlagflächen, deren Eigenschaften gleich sind und die sich gegenüberliegen.

 

e. Schlagfläche

Die Schlagfläche des Schlägers muß hart und steif (für Putter können Ausnahmen gelten) sowie, abgesehen von Prägungen, die der Royal and Ancient Golf Club of St. Andrews zugelassen hat, glatt und darf in keiner Weise gewölbt sein.

 

f. Abnutzung und Abänderung

Für einen Schläger, der in neuem Zustand mit Regel 4-1 in Einklang steht, gilt dies auch im Zustand der Abnutzung durch normalen Gebrauch. Ein absichtlich veränderter Teil eines Schlägers gilt als neu und muß in dem abgeänderten Zustand den Regeln entsprechen.

 

g. Beschädigung

Steht der Schläger eines Spielers infolge Beschädigung, die während normalen Spielverlaufs eingetreten ist, nicht mehr in Einklang mit Regel 4-1., so darf der Spieler

 

(I) nur für den Rest der festgesetzten Runde, in deren Verlauf der Schaden eintrat, den Schläger in beschädigtem Zustand weiter gebrauchen; oder

(II) ihn instand setzen, ohne das Spiel unangemessen zu verzögern.

 

Ein Schläger, der infolge anders als während normalen Spielverlaufs eingetretener Beschädigung nicht mehr in Einklang steht, darf während der Runde nicht mehr gebraucht werden.

(Veränderung der Spieleigenschaften durch Beschädigung - siehe Regel 4-2) (Schläger spielunbrauchbar durch Beschädigung - siehe Regel 4-4a) 4-2. Veränderte Spieleigenschaften

 

Während einer festgesetzten Runde dürfen die Spieleigenschaften eines Schlägers weder durch Abänderung noch auf irgendeine sonstige Weise absichtlich verändert werden.

Verändern sich die Spieleigenschaften des Schlägers eines Spielers im Verlauf einer Runde infolge Beschädigung während normalen Spielverlaufs, so darf der Spieler

 

(I) den Schläger in verändertem Zustand gebrauchen; oder

(II) ihn instand setzen, ohne das Spiel unangemessen zu verzögern.

 

Haben sich die Spieleigenschaften des Schlägers eines Spielers infolge anders als während normalen Spielverlaufs eingetretener Beschädigung verändert, so darf der Schläger während der Runde nicht mehr gebraucht werden.

Vor einer Runde eingetretener Schaden an einem Schläger darf während der Runde behoben werden, sofern sich dadurch die Spieleigenschaften nicht verändern und das Spiel nicht unangemessen verzögert wird.

 

4-3. Fremdstoff

 

Fremdstoff darf nicht zu dem Zweck an der Schlagfläche angebracht werden, die Bewegung des Balls zu beeinflussen. Strafe für Verstoß gegen Regel 4-1, -2, -3 Disqualifikation

 

4-4. Höchstzahl von 14 Schlägern

 

a. Auswahl und Ersatz von Schlägern

Der Spieler darf eine festgesetzte Runde nicht mit mehr als 14 Schlägern antreten. Er ist für die Runde auf die ausgewählten Schläger beschränkt, jedoch darf er ohne unangemessene Verzögerung des Spiels,

 

(I) sofern er mit weniger als 14 Schlägern angetreten ist, beliebig viele hinzufügen, vorausgesetzt seine Gesamtzahl übersteigt nicht 14; und

(II) jeden Schläger, der während normalen Spielverlaufs spielunbrauchbar wird, durch einen beliebigen anderen Schläger ersetzen.

 

Schläger dürfen nicht ergänzt oder ersetzt werden, indem irgendein Schläger ausgeliehen wird, den irgendwer, der auf dem Platz spielt, zum Spielen vorgesehen hat.

 

b. Partner dürfen Schläger gemeinsam gebrauchen

Partner dürfen Schläger gemeinsam gebrauchen, sofern die Gesamtzahl der Schläger, welche die Partner mitführen, die sie gemeinsam gebrauchen, 14 nicht übersteigt.

Strafe für Verstoß gegen Regel 4-4a oder b unbeschadet der Überzahl mitgeführter Schläger Lochspiel - Am Ende des Lochs, bei dem der Regelverstoß festgestellt wurde, wird für jedes Loch, bei dem gegen die Regel verstoßen worden ist, ein verlorenes Loch hinzugerechnet, höchstens jedoch zwei Löcher pro Runde. Zählspiel - Zwei Schläge für jedes Loch, bei dem gegen die Regel verstoßen worden ist, höchstens jedoch vier Schläge pro Runde.

 

Gegen Par - Wie im Lochspiel Stableford - siehe Anmerkung zu Regel 32-1b.

 

c. Überzähliger Schläger neutralisiert

Jeder unter Verstoß gegen diese Regel mitgeführte oder gebrauchte Schläger muß vom Spieler unverzüglich nach Feststellung des Verstoßes für neutralisiert erklärt und darf anschließend vom Spieler während der Runde nicht mehr gebraucht werden.

Strafe für Verstoß gegen Regel 4-4c

Disqualifikation

 

 

 

Regel 5. Der Ball

 

Der Royal and Ancient Golf Club of St. Andrews und die United States Golf Association behalten sich vor, jederzeit die Regeln zu ändern sowie Auslegungen zu erlassen und zu ändern, die Schläger, Bälle oder anderes Gerät betreffen.

 

5-1. Allgemeines

 

Der vom Spieler gebrauchte Ball muß den spezifizierten Erfordernissen des Royal and Ancient Golf Club of St. Andrews für Höchstgewicht, Mindestgröße, Symmetrie der Kugelform, Anfangsgeschwindigkeit und Flugweite entsprechen.

Anmerkung: Die Spielleitung darf in Wettspielausschreibungen (Regel 33-1.) fordern, daß der vom Spieler gebrauchte Ball im geltenden Verzeichnis zugelassener Golfbälle des Royal and Ancient Golf Club of St. Andrews aufgeführt ist.

 

5-2. Fremdstoff

 

Fremdstoff darf nicht zu dem Zweck an einem Ball angebracht werden, seine Spieleigenschaften zu verändern. Strafe für Verstoß gegen Regel 5-1 oder 5-2 Disqualifikation

 

5-3. Ball spielunbrauchbar

 

Ein Ball ist spielunbrauchbar, wenn er sichtbar eingekerbt, zerschlagen oder verformt ist. Ein Ball ist nicht lediglich deswegen spielunbrauchbar, weil Schmutz oder anderer Stoff daran haften, weil er verschrammt oder zerkratzt oder weil die Farbe beschädigt oder fleckig ist.

 

Hat ein Spieler Grund zu der Annahme, daß sein Ball beim Spielen des zu spielenden Lochs spielunbrauchbar geworden ist, so darf er ihn beim Spielen dieses Lochs zwecks Entscheidung, ob er spielunbrauchbar ist, straflos aufnehmen.

 

Bevor er den Ball aufnimmt, muß der Spieler die Absicht dazu seinem Gegner im Lochspiel bzw. seinem Zähler oder einem Mitbewerber im Zählspiel ankündigen und die Lage des Balls kennzeichnen. Sodann darf er den Ball aufnehmen und prüfen, ohne ihn zu reinigen, und muß Gegner, Zähler oder Mitbewerber Gelegenheit zum Prüfen des Balls geben.

 

Versäumt er, dieses Verfahren anzuwenden, so zieht er sich einen Strafschlag zu.

Ist entschieden, daß der Ball beim Spielen des zu spielenden Lochs spielunbrauchbar geworden ist, so darf der Spieler einen anderen Ball einsetzen und ihn an der Stelle hinlegen, wo der ursprüngliche Ball gelegen hatte. Andernfalls ist der ursprüngliche Ball zurückzulegen.

 

Springt ein Ball als Folge eines Schlags in Stücke, so muß der Schlag annulliert werden, und der Spieler muß straflos einen Ball so nahe wie möglich der Stelle spielen, wo der ursprüngliche Ball gespielt worden war (siehe Regel 20-5).

 

Strafe für Verstoß gegen Regel 5-3*

Lochspiel - Lochverlust

Zählspiel - Zwei Schläge

*Zieht sich der Spieler die Grundstrafe für Verstoß gegen Regel 5-3 zu, so kommt keine zusätzliche Strafe nach Regel 5-3 hinzu.

 

Anmerkung: Will der Gegner, Zähler oder Mitbewerber die Spielunbrauchbarkeit bestreiten, so muß das geschehen, bevor der Spieler einen anderen Ball spielt.

 

(Reinigen eines vom Grün oder nach irgendeiner anderen Regel aufgenommenen Balls - siehe Regel 21).


Die Verantwortlichkeit des Spielers

 

Regel 6. Der Spieler

 

Erklärung Zähler ist jemand, den die Spielleitung zum Aufschreiben der Schlagzahl eines Bewerbers im Zählspiel bestimmt hat. Er kann Mitbewerber sein. Er ist nicht Platzrichter.

 

6-1. Wettspielausschreibung

 

Der Spieler ist dafür verantwortlich, daß ihm die Ausschreibung bekannt ist, nach welcher das Wettspiel ausgetragen wird (Regel 33-1).

 

6-2. Vorgabe

 

a. Lochspiel

Vor Antritt eines Lochspiels in einem Wettspiel mit Vorgabe sollten die Spieler gegenseitig ihre Vorgaben feststellen. Beginnt ein Spieler das Lochspiel, nachdem er eine zu hohe Vorgabe angegeben hat, und würde sich dies auf die Anzahl der zu gewährenden oder in Anspruch zu nehmenden Vorgabeschläge auswirken, so wird er disqualifiziert; in allen anderen Fällen muß der Spieler mit der von ihm angegebenen Vorgabe spielen.

 

b. Zählspiel

Bei jeder Runde eines Wettspiels mit Vorgabe muß sich der Bewerber vergewissern, daß seine Vorgabe auf seiner Zählkarte eingetragen ist, bevor sie der Spielleitung eingereicht wird. Ist vor der Einreichung keine Vorgabe eingetragen oder ist die eingetragene Vorgabe höher als die dem Bewerber zustehende, und wirkt sich dies auf die Anzahl der in Anspruch zu nehmenden Vorgabeschläge aus, so verfällt er für die betreffende Runde des Wettspiels mit Vorgabe der Disqualifikation; in allen anderen Fällen gilt die Schlagzahl. Anmerkung: Der Spieler ist dafür verantwortlich, daß er weiß, an welchen Löchern Vorgabeschläge gewährt oder in Anspruch genommen werden.

 

6-3. Abspielzeit und Spielergruppen

 

Der Spieler muß zu der von der Spielleitung angesetzten Zeit abspielen.

 

b. Spielergruppen

Im Zählspiel muß der Bewerber während der gesamten Runde in der Gruppe bleiben, die von der Spielleitung eingeteilt worden ist, sofern nicht die Spielleitung einen Wechsel zulässt oder nachträglich genehmigt.

 

Strafe für Verstoß gegen Regel 6-3 Disqualifikation

(Bestball- und Vierballspiel - siehe Regeln 30-3a. und 31-2).

 

Anmerkung: Die Spielleitung darf in der Ausschreibung eines Wettspiels (Regel 33-1) festlegen, daß ein Spieler, der spielbereit innerhalb von fünf Minuten nach seiner Abspielzeit am Ort des Starts eintrifft, in Ermangelung von Umständen, welche das Erlassen der Strafe der Disqualifikation nach Regel 33-7 rechtfertigen würden, statt mit Disqualifikation bestraft wird mit

Lochspiel - Lochverlust am ersten Loch Zählspiel - Zwei Schlägen am ersten Loch

 

6-4. Caddie

 

Der Spieler darf bei Strafe der Disqualifikation stets nur einen Caddie zu gleicher Zeit haben. Für jeden Verstoß seines Caddies gegen eine Regel verfällt der Spieler der jeweils anzuwendenden Strafe. 6-5. Ball

 

Der Spieler ist dafür verantwortlich, daß er den richtigen Ball spielt. Jeder Spieler sollte seinen Ball kennzeichnen.

 

6-6. Schlagzahlen im Zählspiel

 

a. Schlagzahlen aufschreiben

Nach jedem Loch sollte der Zähler die Schlagzahl mit dem Bewerber vergleichen und aufschreiben. Bei Abschluss der Runde muß der Zähler die Zählkarte unterschreiben und sie dem Bewerber aushändigen. Schreiben mehr als ein Zähler die Schlagzahlen auf, so muß jeder den Teil unterschreiben, für den er verantwortlich ist.

 

b. Zählkarte unterschreiben und einreichen

Nach Abschluss der Runde sollte der Bewerber die Schlagzahl für jedes Loch nachprüfen und alle zweifelhaften Einzelheiten mit der Spielleitung klären. Er muß die Unterschrift des Zählers sicherstellen, die Zählkarte gegenzeichnen und sie so bald wie möglich der Spielleitung einreichen. Strafe für Verstoß gegen Regel 6-6b Disqualifikation

 

c. Änderung der Zählkarte

Auf einer Zählkarte darf nichts mehr geändert werden, nachdem der Bewerber sie der Spielleitung eingereicht hat.

 

d. Falsche Schlagzahl für das Loch

Der Bewerber ist dafür verantwortlich, daß die für jedes Loch auf seiner Zählkarte aufgeschriebene Schlagzahl richtig ist. Reicht er für irgendein Loch eine niedrigere als die tatsächlich gespielte Schlagzahl ein, so wird er disqualifiziert. Reicht er für irgendein Loch eine höhere als die tatsächlich gespielte Schlagzahl ein, so gilt die eingereichte Schlagzahl.

 

Anmerkung 1: Für das Zusammenzählen der Schlagzahlen und die Anrechnung der auf der Zählkarte eingetragenen Vorgabe ist die Spielleitung verantwortlich - siehe Regel 33-5.

 

Anmerkung 2: Für Vierball-Zählspiel siehe auch Regel 31-4 und 31-7a.

 

6-7. Unangemessene Verzögerung; langsames Spiel

 

Der Spieler muß ohne unangemessene Verzögerung und in Übereinstimmung mit jeglicher von der Spielleitung für das Spieltempo erlassenen Richtlinie spielen. Zwischen dem Abschluss eines Lochs und dem Abspielen am nächsten Abschlag darf der Spieler das Spiel nicht unangemessen verzögern.

Strafe für Verstoß gegen Regel 6-7

Lochspiel - Lochverlust

Zählspiel - Zwei Schläge

Bei anschließendem Verstoß - Disqualifikation

Anmerkung 1: Verzögert der Spieler unangemessen das Spiel zwischen dem Spielen von Löchern, so verzögert er das Spielen des nächsten Lochs und zieht sich für dieses Loch die Strafe zu.

 

Anmerkung 2: Zur Verhinderung langsamen Spiels darf die Spielleitung in der Ausschreibung eines Wettspiels (Regel 33-1) Richtlinien für das Spieltempo erlassen, einschließlich zulässiger Höchstzeiten zur Vollendung einer festgesetzten Runde, eines Lochs oder eines Schlags.

Nur im Zählspiel darf die Spielleitung in einer solchen Ausschreibung die Strafe für Verstoß gegen diese Regel wie folgt modifizieren:

Erster Verstoß - Ein Schlag

Zweiter Verstoß - Zwei Schläge

Bei anschließendem Verstoß - Disqualifikation

 

6-8. Spielunterbrechung

 

a. Erlaubt

Der Spieler darf das Spiel nicht unterbrechen, es sei denn

(I)die Spielleitung hat das Spiel ausgesetzt;

(II) er sieht Blitzgefahr als gegeben an;

(III) er benötigt eine Entscheidung der Spielleitung über eine zweifelhafte oder strittige Einzelheit (siehe Regeln 2-5. und 34-3); oder

(IV) aus anderem zwingenden Grund wie plötzliches Unwohlsein.

Schlechtes Wetter als solches ist kein triftiger Grund für Spielunterbrechung.

Unterbricht der Spieler das Spiel ohne ausdrückliche Genehmigung der Spielleitung, so muß er dies der Spielleitung so bald wie durchführbar melden. Hält er sich daran, und erachtet die Spielleitung den Grund als hinlänglich, so verfällt er keiner Strafe, andernfalls der Disqualifikation.

 

Ausnahme im Lochspiel: Spieler, die ein Lochspiel in gegenseitiger Übereinkunft unterbrechen, verfallen nicht der Disqualifikation, sofern sie dadurch nicht das Wettspiel verzögern. Anmerkung: Verlassen des Platzes ist nicht als solches Spielunterbrechung.

 

b. Verfahren bei Aussetzung des Spiels durch Spielleitung

Hat die Spielleitung das Spiel ausgesetzt, so dürfen die Spieler eines Lochspiels bzw. einer Spielergruppe, die sich zwischen dem Spielen von zwei Löchern befinden, das Spiel nicht wiederaufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Befinden sie sich beim Spielen eines Lochs, so dürfen sie darin fortfahren, sofern dies unverzüglich geschieht. Entscheiden sie sich hierfür, so müssen sie das Spiel entweder vor oder unmittelbar nach Abschluß des Lochs unterbrechen und dürfen es anschließend nicht wiederaufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat.

 

Hat die Spielleitung das Spiel ausgesetzt, so muß der Spieler das Spiel wiederaufnehmen, wenn die Spielleitung eine Wiederaufnahme des Spiels angeordnet hat.

Strafe für Verstoß gegen Regel 6-8b.

Disqualifikation

 

Anmerkung: Die Spielleitung darf in der Ausschreibung eines Wettspiels (Regel 33-1) festlegen, daß bei möglicher Gefahr das Spiel umgehend nach Aussetzung des Spiels durch die Spielleitung unterbrochen werden muß. Unterlässt es ein Spieler, das Spiel umgehend zu unterbrechen, so ist er zu disqualifizieren, sofern nicht nach den Umständen ein Erlass der Strafe gemäß Regel 33-7 gerechtfertigt ist.

(Wiederaufnahme des Spiels - siehe Regel 33-2d)

 

c. Ball aufnehmen bei Spielunterbrechung

Ein Spieler, der beim Spielen eines Lochs das Spiel nach Regel 6-8.a. unterbricht, darf seinen Ball aufnehmen. Der Ball darf dabei gereinigt werden. War ein Ball dementsprechend aufgenommen worden, so muß der Spieler bei Wiederaufnahme des Spiels einen Ball an der Stelle hinlegen, wo der ursprüngliche Ball aufgenommen worden war.

Strafe für Verstoß gegen Regel 6-8c

Lochspiel - Lochverlust

Zählspiel - Zwei Schläge

 

 

Regel 7. Üben

 

7-1. Vor oder zwischen Runden

 

a. Lochspiel

An jedem Tag eines Lochwettspiels darf ein Spieler vor einer Runde auf dem Wettspielplatz üben.

 

b. Zählspiel

An keinem Tag eines Zählwettspiels oder Zählspielstechens darf ein Bewerber vor einer Runde oder einem Stechen auf dem Wettspielplatz üben oder die Oberfläche irgendeines Grüns des Platzes prüfen. Werden zwei oder mehr Zählwettspielrunden an aufeinanderfolgenden Tagen gespielt, so ist zwischen den Runden das Üben auf einem Platz, der im weiteren Verlauf des Wettspiels noch gespielt werden muß, nicht gestattet.

 

Ausnahme: Putten oder Chippen zu Übungszwecken auf oder nahe dem ersten Abschlag ist vor dem Abspielen zu einer Runde oder einem Stechen gestattet.

 

Strafe für Verstoß gegen Regel 7-1b. Disqualifikation Anmerkung: Die Spielleitung darf in der Ausschreibung eines Wettspiels (Regel 33-1) das Üben auf dem Wettspielplatz an jeglichem Tag eines Lochwettspiels untersagen oder das Üben auf dem Wettspielplatz bzw. Teilen des Platzes (Regel 33-2c) an jeglichem Tag oder zwischen Runden eines Zählwettspiels gestatten.

 

7-2. Während der Runde

 

Ein Spieler darf weder beim Spielen eines Lochs noch zwischen dem Spielen von zwei Löchern einen Übungsschlag machen, jedoch darf er zwischen dem Spielen von zwei Löchern auf oder nahe dem Grün des zuletzt gespielten Lochs, jedwedem Übungsgrün oder dem Abschlag des nächsten in der Runde zu spielenden Lochs Putten oder Chippen üben, sofern derartige Übungsschläge nicht aus einem Hindernis gespielt werden und das Spiel nicht unangemessen verzögern (Regel 6-7).

 

Schläge zur Fortsetzung des Spielens an einem Loch, dessen Ergebnis bereits entschieden ist, sind nicht Übungsschläge.

Ausnahme:

Ist das Spiel von der Spielleitung ausgesetzt worden, so darf der Spieler vor Wiederaufnahme des Spiels üben

 

(a) wie in dieser Regel vorgesehen,

(b) überall außerhalb des Wettspielplatzes,

(c) anderweitig je nach Genehmigung der Spielleitung.

Strafe für Verstoß gegen Regel 7-2.

Lochspiel - Lochverlust

Zählspiel - Zwei Schläge

Wird der Verstoß zwischen dem Spielen von zwei Löchern begangen, so rechnet die Strafe für das nächste Loch.

 

Anmerkung 1: Ein Übungsschwung ist kein Übungsschlag und darf überall ausgeführt werden, sofern der Spieler dadurch keine Regel verletzt.

 

Anmerkung 2: Die Spielleitung darf das Üben auf oder nahe dem Grün des zuletzt gespielten Lochs untersagen.

 

 

Regel 8. Belehrung, Spiellinie angeben

 

Erklärungen

 

Belehrung ist jede Art von Rat oder Anregung, welche einen Spieler in seiner Entscheidung über seine Spielweise, die Schlägerwahl oder das Verfahren bei einem Schlag beeinflussen könnte.

Unterrichtung über Regeln oder über allgemein Kenntliches wie die Lage von Hindernissen oder die Flaggenposition auf dem Grün ist nicht Belehrung.

Spiellinie ist die Richtung, welche nach der Absicht des Spielers sein Ball nach einem Schlag nehmen soll, zuzüglich eines angemessenen Abstands beiderseits der beabsichtigten Richtung. Die Spiellinie erstreckt sich vom Boden senkrecht nach oben, jedoch nicht über das Loch hinaus.

 

8-1. Belehrung

 

Während einer festgesetzten Runde darf ein Spieler niemandem im Wettspiel, ausgenommen seinem Partner, Belehrung erteilen. Ein Spieler darf während einer festgesetzten Runde nur seinen Partner oder beider Caddies um Belehrung bitten.

 

8-2. Spiellinie angeben

 

a. Außerhalb des Grüns

Außer auf dem Grün darf sich ein Spieler die Spiellinie von jedermann angeben lassen, doch darf niemand vom Spieler auf der oder nahe bei der oder auf einer Verlängerung der Linie über das Loch hinaus postiert werden, während der Schlag gespielt wird. Jedes Zeichen, das beim Spielen eines Lochs vom Spieler oder mit seinem Wissen zum Angeben der Linie gesetzt wird, muß vor dem Spielen des Schlags entfernt werden.

Ausnahme: Flaggenstock bedienen oder hochhalten - siehe Regel 17-1.

 

b. Auf dem Grün

Befindet sich der Ball des Spielers auf dem Grün, so dürfen der Spieler, sein Partner oder beider Caddies vor dem Schlag, nicht aber während der Schlag gespielt wird, eine Puttlinie angeben, wobei jedoch das Grün nicht berührt werden darf. Nirgendwo darf ein Zeichen zum Angeben einer Puttlinie gesetzt werden.

 

Strafe für Regelverstoß

Lochspiel - Lochverlust

Zählspiel - Zwei Schläge

 

Anmerkung: Bei Mannschaftswettspielen darf die Spielleitung in der Ausschreibung eines Wettspiels (Regel 33-1) jeder Mannschaft die Einsetzung einer Person gestatten, welche Mannschaftsteilnehmern Belehrung (einschließlich Angebens einer Puttlinie) erteilen darf. Die Spielleitung darf Bedingungen bezüglich der Einsetzung und des zulässigen Verhaltens einer solchen Person erlassen, welche vor dem Erteilen von Belehrung der Spielleitung benannt werden muß.

 

 

Regel 9. Auskunft über Schlagzahl

 

9-1. Allgemeines

 

Die Anzahl der Schläge, die ein Spieler gespielt hat, muß alle Strafschläge, die er sich zugezogen hat, einschließen.

 

9-2. Lochspiel

 

Ein Spieler, der sich eine Strafe zugezogen hat, muß seinen Gegner sobald wie durchführbar davon in Kenntnis setzen, sofern er nicht offenkundig nach einer Regel verfährt, welche Strafe einschließt, und der Gegner dies wahrgenommen hat. Versäumt er dies, so muß das Versäumnis als Erteilung einer falschen Auskunft gelten, selbst wenn er sich der Tatsache, daß er sich eine Strafe zugezogen hatte, nicht bewusst war.

 

Ein Gegner hat Anspruch, vom Spieler beim Spielen eines Lochs dessen jeweiligen Stand der Schlagzahl und im Anschluss an das Spielen eines Lochs dessen Schlagzahl für das soeben beendete Loch zu erfahren.

 

Gibt der Spieler beim Spielen eines Lochs eine falsche Auskunft über den Stand der Schlagzahl, oder muß eine falsche Auskunft als gegeben gelten, so zieht er sich keine Strafe zu, wenn er den Fehler berichtigt, bevor sein Gegner den nächsten Schlag gespielt hat. Versäumt der Spieler diese Berichtigung, so ist die Strafe Lochverlust.

 

Gibt der Spieler im Anschluss an das Spielen eines Lochs eine falsche Auskunft über die Schlagzahl für das soeben beendete Loch, oder muß eine falsche Auskunft als gegeben gelten, und berührt dies die Auffassung des Gegners vom Ergebnis des Lochs, so zieht er sich keine Strafe zu, wenn er seinen Fehler berichtigt, bevor irgendein Spieler vom nächsten Abschlag spielt oder, sofern es sich um das letzte Loch des Lochspiels handelt, bevor alle Spieler das Grün verlassen. Versäumt der Spieler, die falsche Auskunft in dieser Weise zu berichtigen, so ist die Strafe Lochverlust.

 

9-3. Zählspiel

 

Ein Bewerber, der sich eine Strafe zugezogen hat, sollte seinen Zähler sobald wie durchführbar davon in Kenntnis setzen.

 

 

Spielfolge

 

Regel 10. Spielfolge

 

10-1. Lochspiel

 

a. Abschlag

Die Partei, die als erste vom Abschlag abzuspielen berechtigt ist, hat - wie man sagt - die Ehre.

Am ersten Abschlag ergibt sich die Ehre einer Partei aus der Aufstellung. Fehlt es an einer Aufstellung, so sollte um die Ehre gelost werden.

Die Partei, welche ein Loch gewinnt, muß am nächsten Abschlag die Ehre nehmen. Ist ein Loch halbiert worden, so muß diejenige Partei die Ehre behalten, welche sie am vorhergehenden Abschlag gehabt hat.

 

b. Außerhalb des Abschlags

Sind die Bälle im Spiel, so muß der weiter vom Loch entfernte Ball zuerst gespielt werden. Sind die Bälle gleich weit vom Loch entfernt, so sollte gelost werden, welcher Ball zuerst gespielt wird.

Ausnahme: Regel 30-3c (Bestball- und Vierball-Lochspiel).

c. Spielen außer Reihenfolge

Spielt ein Spieler, obwohl sein Gegner hätte spielen müssen, so darf der Gegner unverzüglich verlangen, daß der Spieler den auf diese Weise gespielten Schlag annulliert und in richtiger Reihenfolge straflos einen Ball so nahe wie möglich der Stelle spielt, von welcher der ursprüngliche Ball zuletzt gespielt worden war (siehe Regel 20-5).

 

10-2. Zählspiel

 

a. Abschlag

Der Bewerber, der als erster vom Abschlag abzuspielen berechtigt ist, hat - wie man sagt - die Ehre.

Am ersten Abschlag ergibt sich die Ehre eines Bewerbers aus der Aufstellung. Fehlt es an einer Aufstellung, so sollte um die Ehre gelost werden.

Der Bewerber mit der niedrigsten Schlagzahl an einem Loch muß am nächsten Abschlag die Ehre nehmen. Der Bewerber mit der nächstniedrigen Schlagzahl muß als nächster spielen und so fort. Haben zwei oder mehr Bewerber an einem Loch die gleiche Schlagzahl, so müssen sie am nächsten Abschlag in gleicher Reihenfolge abspielen wie am vorhergehenden.

 

b. Außerhalb des Abschlags

Sind die Bälle im Spiel, so muß der am weitesten vom Loch entfernte Ball zuerst gespielt werden. Liegen zwei oder mehr Bälle gleich weit vom Loch entfernt, so sollte gelost werden, welcher Ball zuerst gespielt wird.

Ausnahmen: Regel 22 (Ball behindert oder unterstützt Spiel) und 31-5 (Vierball-Zählspiel).

 

c. Spielen außer Reihenfolge

Spielt ein Bewerber außer Reihenfolge, so zieht er sich keine Strafe zu, und der Ball muß gespielt werden wie er liegt. Stellt jedoch die Spielleitung fest, daß Bewerber übereingekommen sind, abweichend von 2a und b. dieser Regel zu spielen, um einem von ihnen einen Vorteil zu verschaffen, so verfallen sie der Disqualifikation.

(Falsche Reihenfolge im Dreier- und Vierer-Zählspiel - siehe Regel 29-3)

 

10-3. Provisorischer oder zweiter Ball vom Abschlag

 

Spielt ein Spieler einen provisorischen oder einen zweiten Ball von einem Abschlag, so sollte das erst dann geschehen, wenn sein Gegner oder Mitbewerber den ersten Schlag gespielt hat. Spielt ein Spieler einen provisorischen oder einen zweiten Ball außer Reihenfolge, so gelten 1c und 2c dieser Regel.

 

10-4. Ball beim Nachmessen bewegt

 

Wird ein Ball beim Nachmessen bewegt, wenn festgestellt werden soll, welcher Ball weiter vom Loch entfernt ist, so ist das straflos und der Ball muß zurückgelegt werden.

 

 

Abschlag

 

Regel 11. Abschlag

 

Erklärung

 

Abschlag ist der Ort, wo das zu spielende Loch beginnt. Der Abschlag ist eine rechteckige Fläche, zwei Schlägerlängen tief, deren Vorder- und Seitenbegrenzungen durch die Außenseiten von zwei Abschlagsmarkierungen bezeichnet werden. Ein Ball befindet sich außerhalb des Abschlags, wenn er vollständig außerhalb liegt.

 

11-1. Aufsetzen

 

Beim Aufsetzen darf der Ball auf den Boden, auf eine vom Spieler auf dem Boden hervorgerufene Unebenheit oder auf ein Tee, Sand oder etwas anderes gelegt werden, damit er sich über den Boden erhebt.

Ein Spieler darf außerhalb des Abschlags stehen, um einen Ball von innerhalb des Abschlags zu spielen.

 

11-2. Abschlagsmarkierungen

 

Bevor ein Spieler mit irgendeinem Ball seinen ersten Schlag vom Abschlag des zu spielenden Lochs spielt, gelten die Abschlagsmarkierungen als befestigt. Bewegt in einem solchen Fall der Spieler eine Abschlagsmarkierung bzw. duldet, daß sie bewegt wird, um dadurch zu verhindern, daß sie seine Standposition, den Raum seines beabsichtigten Schwungs oder seine Spiellinie behindert, so zieht er sich die Strafe für Verstoß gegen Regel 13-2 zu.

 

11-3. Ball fällt vom Tee

 

Fällt ein Ball, der nicht im Spiel ist, vom Tee, oder wird er vom Spieler beim Ansprechen vom Tee gestoßen, so darf er straflos wieder aufgesetzt werden. Ist jedoch dabei ein Schlag nach dem Ball ausgeführt worden, gleichviel ob sich der Ball bewegt oder nicht, so zählt dieser Schlag und Strafe kommt nicht hinzu.

 

11-4. Spielen von außerhalb des Abschlags

 

a. Lochspiel

Spielt ein Spieler zu Beginn eines Lochs einen Ball von außerhalb des Abschlags, so darf der Gegner unverzüglich verlangen, daß der Spieler den Schlag annulliert und straflos einen Ball von innerhalb des Abschlags spielt.

 

b. Zählspiel

Spielt ein Bewerber zu Beginn eines Lochs einen Ball von außerhalb des Abschlags, so zieht er sich eine Strafe von zwei Schlägen zu und muß dann einen Ball von innerhalb des Abschlags spielen.

 

Spielt der Bewerber einen Schlag vom nächsten Abschlag, ohne zuvor seinen Fehler behoben zu haben, bzw., sofern es sich um das letzte Loch der Runde handelt, verlässt er das Grün, ohne zuvor die Absicht zur Behebung anzukündigen, so verfällt er der Disqualifikation.

 

Schläge, die ein Bewerber von außerhalb des Abschlags gespielt hat, werden nicht auf seine Schlagzahl angerechnet.

 

11-5. Spielen von falschem Abschlag

 

Es gelten die Bestimmungen nach Regel 11-4.

Spielen des Balls

 

Regel 12. Ball suchen und identifizieren

 

Erklärungen

 

Hindernis ist jeglicher Bunker wie auch jegliches Wasserhindernis.

Ein Bunker ist ein Hindernis in der Form einer besonders hergerichteten, oft vertieften Bodenstelle, wo Grasnarbe oder Erdreich entfernt und durch Sand oder dergleichen ersetzt worden sind. Grasbewachsener Boden um einen oder in einem Bunker ist nicht Bestandteil des Bunkers. Ein Bunker erstreckt sich von den Grenzen senkrecht nach unten, aber nicht nach oben. Ein Ball ist im Bunker, wenn er darin liegt oder ihn mit irgendeinem Teil berührt.

 

Wasserhindernis ist jedes Meer, jeder See, Teich, Fluss, Graben, Abzugsgraben oder sonstige offene Wasserlauf (Wasser enthaltend oder nicht) und alles ähnliche.

 

Grund und Wasser innerhalb der Grenzen eines Wasserhindernisses sind Teil desselben. Ein Wasserhindernis erstreckt sich von den Grenzen senkrecht nach oben und unten. Pfosten und Linien, die Grenzen eines Wasserhindernisses bezeichnen, liegen innerhalb des Hindernisses. Pfosten, die ein Wasserhindernis bezeichnen, sind Hemmnisse. Ein Ball ist im Wasserhindernis, wenn er darin liegt oder es mit irgendeinem Teil berührt.

 

12-1. Ball suchen; Ball sehen

 

Beim Suchen seines Balls überall auf dem Platz darf der Spieler langes Gras, Binsen, Gebüsch, Ginster, Heide oder dergleichen berühren oder biegen, jedoch nur im erforderlichen Ausmaß, um seinen Ball finden und identifizieren zu können, und vorausgesetzt, daß dadurch die Lage des Balls, der Raum seines beabsichtigten Schwungs oder seine Spiellinie nicht verbessert werden.

 

Ein Spieler hat nicht unbedingt Anspruch, seinen Ball sehen zu können, wenn er einen Schlag spielt.

 

Ist ein Ball im Hindernis von losen hinderlichen Naturstoffen oder Sand bedeckt, so darf der Spieler durch Tasten, Harken oder andere Mittel soviel davon fortbewegen wie erforderlich, damit er einen Teil des Balls sehen kann. Ist mehr fortbewegt worden, so ist das straflos, und der Ball muß so wieder bedeckt werden, daß nur ein Teil sichtbar ist. Wird beim Fortbewegen der Ball bewegt, so ist das straflos; der Ball muß zurückgelegt und ggf. wieder bedeckt werden. Bezüglich Fortbewegens loser hinderlicher Naturstoffe außerhalb eines Hindernisses, siehe Regel 23.

 

Wird ein Ball, der in zeitweiligem Wasser, Boden in Ausbesserung oder Loch, Aufgeworfenem oder Laufspur eines Erdgänge grabenden Tiers, eines Reptils oder eines Vogels liegt, beim Suchen versehentlich bewegt, so ist das straflos; der Ball muß zurückgelegt werden, sofern sich der Spieler nicht für das Verfahren nach Regel 25-1b entscheidet.

 

Wird angenommen, daß ein Ball im Wasser eines Wasserhindernisses liegt, so darf der Spieler mit einem Schläger oder sonst wie danach tasten. Wird der Ball dabei bewegt, so ist das straflos; der Ball muß zurückgelegt werden, sofern sich der Spieler nicht für das Verfahren nach Regel 26-1 entscheidet.

 

Strafe für Verstoß gegen Regel 12-1

Lochspiel - Lochverlust

Zählspiel - Zwei Schläge

 

12-2. Ball identifizieren

 

Der Spieler ist dafür verantwortlich, daß er den richtigen Ball spielt. Jeder Spieler sollte seinen Ball kennzeichnen.

 

Außer im Hindernis darf der Spieler straflos einen Ball, den er für seinen eigenen hält, zum Zweck der Identifizierung aufnehmen und in dem zur Identifizierung erforderlichen Ausmaß reinigen. Erweist sich der Ball als Ball des Spielers, so muß er ihn zurücklegen. Bevor er den Ball aufnimmt, muß der Spieler die Absicht dazu seinem Gegner im Lochspiel bzw. seinem Zähler oder einem Mitbewerber im Zählspiel ankündigen und die Lage des Balls kennzeichnen. Sodann muß er Gegner, Zähler oder Mitbewerber Gelegenheit zum Beobachten des Aufnehmens und Zurücklegens geben. Nimmt er seinen Ball auf, ohne zuvor seine Absicht anzukündigen, die Lage des Balls zu kennzeichnen oder Gegner, Zähler oder Mitbewerber Gelegenheit zum Beobachten zu geben, oder nimmt er seinen Ball zum Zweck des Identifizierens in einem Hindernis auf, oder reinigt er ihn mehr als zur Identifizierung erforderlich, so zieht er sich einen Strafschlag zu und der Ball muß zurückgelegt werden.

 

Legt ein Spieler einen Ball, den er zurücklegen muß, nicht zurück, so zieht er sich die Strafe für Verstoß gegen Regel 20-3a zu, jedoch keine zusätzliche Strafe nach Regel 12-2.

 

 

 

Regel 13. Ball spielen wie er liegt; Lage, Raum des beabsichtigten Schwungs und Spiellinie; Standposition

 

Erklärungen

 

Hindernis ist jeglicher Bunker wie auch jegliches Wasserhindernis.

Ein Bunker ist ein Hindernis in der Form einer besonders hergerichteten, oft vertieften Bodenstelle, wo Grasnarbe oder Erdreich entfernt und durch Sand oder dergleichen ersetzt worden sind. Grasbewachsener Boden um einen oder in einem Bunker ist nicht Bestandteil des Bunkers. Ein Bunker erstreckt sich von den Grenzen senkrecht nach unten, aber nicht nach oben. Ein Ball ist im Bunker, wenn er darin liegt oder ihn mit irgendeinem Teil berührt.

 

Wasserhindernis ist jedes Meer, jeder See, Teich, Fluss, Graben, Abzugsgraben oder sonstige offene Wasserlauf (Wasser enthaltend oder nicht) und alles ähnliche.

 

Grund und Wasser innerhalb der Grenzen eines Wasserhindernisses sind Teil desselben. Ein Wasserhindernis erstreckt sich von den Grenzen senkrecht nach oben und unten. Pfosten und Linien, die Grenzen eines Wasserhindernisses bezeichnen, liegen innerhalb des Hindernisses. Solche Pfosten sind Hemmnisse. Ein Ball ist im Wasserhindernis, wenn er darin liegt oder es mit irgendeinem Teil berührt.

 

Spiellinie ist die Richtung, welche nach der Absicht des Spielers sein Ball nach einem Schlag nehmen soll, zuzüglich eines angemessenen Abstands beiderseits der beabsichtigten Richtung. Die Spiellinie erstreckt sich vom Boden senkrecht nach oben, jedoch nicht über das Loch hinaus.

 

13-1. Ball spielen wie er liegt

 

Der Ball muß gespielt werden wie er liegt, sofern die Regeln nichts anderweitiges vorsehen (Ball in Ruhe bewegt - siehe Regel 18).

 

13-2. Lage, Raum des beabsichtigten Schwungs oder Spiellinie verbessern

 

Sofern nicht in den Regeln vorgesehen, darf der Spieler

 

- Ort oder Art der Lage seines Balls,

- den Raum seines beabsichtigten Schwungs,

- seine Spiellinie sowie eine angemessene Verlängerung dieser Linie über das Loch hinaus oder

- die Fläche zum Fallenlassen oder Hinlegen eines Balls nicht durch eine der folgenden Handlungen verbessern oder verbessern lassen:

- Bewegen, Biegen oder Brechen von irgend etwas, das angewachsen oder befestigt ist (eingeschlossen unbewegliche Hemmnisse sowie Gegenstände zum Bezeichnen von Aus), oder

- Entfernen oder Niederdrücken von Sand, losem Erdreich, herausgeschlagener und wieder eingesetzter Grasnarbe, sonstigen eingesetzten Rasenstücken oder anderweitigen Bodenunebenheiten, ausgenommen es kommt vor

 

- bei redlichem Beziehen der Standposition,

- beim Spielen eines Schlags oder beim Aufschwung des Schlägers zum Schlag,

- auf dem Abschlag bei der Schaffung oder Beseitigung von Bodenunebenheiten oder

- auf dem Grün beim Entfernen von Sand und losem Erdreich nach Regel 16-1a oder beim Ausbessern nach Regel 16-1c. Der Schläger darf nur leicht aufgesetzt und nicht auf den Boden gedrückt werden.

Ausnahme: Ball liegt in oder berührt Hindernis - siehe Regel 13-4.

 

13-3. Standposition herstellen

 

Ein Spieler ist berechtigt, die Füße fest aufzusetzen, wenn er seine Standposition bezieht, darf sich aber keine Standposition herstellen.

 

13-4. Ball im Hindernis

 

Sofern nicht in den Regeln vorgesehen, darf der Spieler, bevor er einen Schlag nach einem Ball ausführt, der sich in einem Hindernis befindet (gleich ob Bunker oder Wasserhindernis), oder der in einem Hindernis aufgenommen worden ist und darin fallengelassen oder hingelegt werden darf, nicht

 

a. die Beschaffenheit des Hindernisses oder eines gleichartigen Hindernisses prüfen,

b. den Boden bzw. Grund im Hindernis oder Wasser im Wasserhindernis mit einem Schläger oder sonst wie berühren,

c. lose hinderliche Naturstoffe berühren oder bewegen, die im Hindernis liegen oder es berühren.

 

Ausnahmen:

 

1. Vorausgesetzt, daß nichts zum Prüfen der Beschaffenheit des Hindernisses oder zum Verbessern der Lage des Balls geschieht, ist es straflos, wenn der Spieler

(a) den Boden bzw. Grund in irgendeinem Hindernis oder Wasser in einem Wasserhindernis berührt infolge oder zur Vermeidung eines Sturzes, beim Fortbewegen eines Hemmnisses, beim Nachmessen oder beim Erlangen oder Aufnehmen eines Balls nach einer Regel, oder wenn er

(b) seine Schläger in einem Hindernis hinlegt.

2. Der Spieler darf nach dem Spielen des Schlags, sein Caddie ohne Anordnung des Spielers jederzeit, Sand oder Erdreich im Hindernis einebnen, vorausgesetzt daß dabei, sofern der Ball noch immer in dem Hindernis ist, nichts geschieht, was die Lage des Balls verbessert oder dem Spieler beim weiteren Spielen des Lochs von Nutzen ist.

 

Anmerkung: Jederzeit, einschließlich beim Ansprechen und beim Aufschwung zum Schlag, darf der Spieler jederlei Hemmnis, jederlei von der Spielleitung zum Bestandteil des Platzes erklärte Anlage, jederlei Gras, Busch, Baum oder sonstiges Angewachsene mit einem Schläger oder sonst wie berühren.

 

Strafe für Regelverstoß

Lochspiel - Lochverlust

Zählspiel - Zwei Schläge

(Ball suchen - siehe Regel 12-1)

 

 

Regel 14. Der Schlag nach dem Ball

 

Erklärung

 

Schlag ist die Vorwärtsbewegung des Schlägers, ausgeführt in der wirklichen Absicht, nach dem Ball zu schlagen und ihn zu bewegen. Bricht jedoch der Spieler willentlich seinen Abschwung ab, bevor der Schlägerkopf den Ball erreicht, so gilt dies nicht als Schlag.

 

14-1. Ehrlich nach dem Ball schlagen

 

Nach dem Ball muß ehrlich mit dem Schlägerkopf geschlagen und es darf nicht gestoßen, gekratzt oder gelöffelt werden.

 

14-2. Unterstützung

 

Beim Spielen eines Schlags darf ein Spieler körperliche Unterstützung oder Schutz gegen die Elemente nicht annehmen.

 

Strafe für Verstoß gegen Regel 14-1 oder -2

Lochspiel - Lochverlust

Zählspiel - Zwei Schläge

 

14-3. Künstliche Hilfsmittel und ungebräuchliche Ausrüstung

 

Ein Spieler, der Zweifel hat, ob der Gebrauch eines Gegenstands gegen Regel 14-3 verstoßen würde, sollte den Royal and Ancient Golf Club of St. Andrews zu Rate ziehen.

 

Ein Hersteller kann dem Royal and Ancient Golf Club of St. Andrews von einem Gegenstand, der hergestellt werden soll, ein Muster zur Entscheidung vorlegen, ob der Gebrauch während einer festgesetzten Runde einen Verstoß des Spielers gegen Regel 14-3 darstellen würde. Ein solches Muster geht als Beleg in das Eigentum des Royal and Ancient Golf Club of St. Andrews über. Versäumt ein Hersteller, vor Herstellung und/oder Vermarktung des Artikels ein Muster vorzulegen, so läuft er Gefahr, daß der Gegenstand als nicht mit den Golfregeln in Einklang stehend erklärt wird.

 

Sofern nicht in den Regeln vorgesehen, darf der Spieler während einer festgesetzten Runde keinerlei künstliche Hilfsmittel oder ungebräuchliche Ausrüstung benutzen,

 

a. die ihm beim Spielen eines Schlags oder bei seinem Spiel von Nutzen sein könnte; oder

b. zum Abschätzen oder Messen von Entfernungen oder Umständen, die sein Spiel beeinflussen könnten; oder

c. die ihm beim Halten des Schlägers von Nutzen sein könnten, außer daß

(I) einfache Handschuhe getragen werden dürfen;

(II) Harz, Puder und Trocknungs- oder Befeuchtungsmittel benutzt werden dürfen;

(III) Klebstreifen oder Gaze am Griff angebracht werden dürfen (sofern dadurch der Griff nicht nach Regel 4-1c unzulässig wird);

(IV) ein Hand- oder Taschentuch um den Griff gewickelt werden dürfen.

 

Strafe für Verstoß gegen Regel 14-3

Disqualifikation

 

14-4. Ball öfter als einmal treffen

 

Trifft der Schläger eines Spielers im Verlauf eines Schlags den Ball öfter als einmal, so muß er den Schlag zählen und einen Strafschlag hinzuzählen, d.h. sich zwei Schläge anrechnen.

 

14-5. Spielen eines Balls in Bewegung

 

Ein Spieler darf nicht spielen, solange sich sein Ball bewegt.

 

Ausnahmen:

- Ball fällt vom Tee - Regel 11-3.

- Ball öfter als einmal getroffen - Regel 14-4.

- Ball bewegt sich im Wasser - Regel 14-6.

Beginnt sich der Ball erst zu bewegen, nachdem der Spieler den Schlag oder den Aufschwung seines Schlägers zum Schlag begonnen hat, so hat er sich nach dieser Regel keine Strafe für Spielen eines Balls in Bewegung zugezogen, ist aber nicht befreit von Strafe, die er sich zugezogen hat nach den Regeln:

 

- Ball in Ruhe durch Spieler bewegt- Regel 18-2a.

- Ball in Ruhe bewegt sich nach Ansprechen - Regel 18-2b.

- Ball in Ruhe bewegt sich nach Berühren loser hinderlicher Naturstoffe - Regel 18-2c.

(Ball absichtlich von Spieler, Partner oder Caddie abgelenkt oder aufgehalten - siehe Regel 1-2).

 

14-6. Ball bewegt sich im Wasser

 

Bewegt sich ein Ball in einem Wasserhindernis in Wasser, so darf der Spieler straflos einen Schlag spielen, aber seinen Schlag nicht verzögern, damit Wind oder Strömung die Position des Balls verbessern könnten. Ein Ball, der sich in einem Wasserhindernis in Wasser bewegt, darf aufgenommen werden, wenn der Spieler sich entscheidet, nach Regel 26 zu verfahren.

 

Strafe für Verstoß gegen Regel 14-5 oder -6

Lochspiel - Lochverlust

Zählspiel - Zwei Schläge

 

 

Regel 15. Falscher Ball; eingesetzter anderer Ball

 

Erklärung

 

Falscher Ball ist jeder Ball, ausgenommen des Spielers

 

a. Ball im Spiel,

b. provisorischer Ball oder

c. nach Regel 3-3 oder Regel 20-7b im Zählspiel gespielter zweiter Ball.

Anmerkung: Ball im Spiel ist auch der Ball, der den im Spiel befindlichen Ball ersetzt, gleich ob dies erlaubt ist oder nicht.

 

15-1. Allgemeines

 

Ein Spieler muß den Ball einlochen, den er vom Abschlag gespielt hat, sofern ihm nicht eine Regel gestattet, einen anderen Ball einzusetzen. Ersetzt ein Spieler unerlaubt den Ball im Spiel, so ist dieser Ball nicht falscher Ball; er wird Ball im Spiel, und wenn der Fehler nicht nach Regel 20-6 behoben wird, so ist die Strafe

 

Lochspiel - Lochverlust

Zählspiel - Zwei Schläge

(Spielen von falschem Ort - siehe Regel 20-7).

 

15-2. Lochspiel

 

Spielt ein Spieler, außer in einem Hindernis, einen Schlag mit einem falschen Ball, so ist die Strafe Lochverlust.

 

Spielt ein Spieler in einem Hindernis irgendwelche Schläge mit einem falschen Ball, so ist das straflos. Mit einem falschen Ball in einem Hindernis gespielte Schläge werden nicht zur Schlagzahl des Spielers hinzugerechnet. Gehört der falsche Ball einem anderen Spieler, so muß der Besitzer einen Ball dort hinlegen, wo der falsche Ball zum erstenmal gespielt worden war.

 

Verwechseln der Spieler und der Gegner Bälle beim Spielen eines Lochs, so erleidet Lochverlust, wer zuerst außerhalb eines Hindernisses den falschen Ball gespielt hat; ist dies nicht aufzuklären, so muß das Loch mit den verwechselten Bällen zu Ende gespielt werden.

 

15-3. Zählspiel

 

Spielt ein Bewerber einen Schlag oder Schläge mit einem falschen Ball, so ist die Strafe zwei Schläge, es sei denn, Schlag bzw. Schläge seien ausschließlich gespielt worden, solange der betreffende Ball in einem Hindernis war, was straflos ist.

 

Der Bewerber muß seinen Fehler durch Spielen des richtigen Balls beheben. Ist dies nicht geschehen, bevor er einen Schlag vom nächsten Abschlag spielt, bzw. versäumt er, sofern es sich um das letzte Loch der Runde handelt, die Absicht zur Behebung seines Fehlers anzukündigen, bevor er das Grün verlässt, so wird er disqualifiziert.

 

Schläge eines Bewerbers mit einem falschen Ball werden nicht zu seiner Schlagzahl hinzugerechnet.

 

Gehört der falsche Ball einem anderen Bewerber, so muß der Besitzer einen Ball dort hinlegen, wo der falsche Ball zum erstenmal gespielt worden war.

 

(Art der Lage eines hin- oder zurückzulegenden Balls verändert - siehe Regel 20-3b)

Das Grün

 

Regel 16. Das Grün

 

Erklärungen

 

Grün ist der gesamte Boden des zu spielenden Lochs, der zum Putten besonders hergerichtet oder von der Spielleitung sonst wie entsprechend bezeichnet ist. Ein Ball ist auf dem Grün, wenn er mit irgendeinem Teil das Grün berührt.

Puttlinie ist die Linie, welche nach der Absicht des Spielers sein Ball nach einem auf dem Grün gespielten Schlag nehmen soll. Ausgenommen im Sinne von Regel 16-1e, umfasst die Puttlinie einen angemessenen Abstand beiderseits der beabsichtigten Linie. Die Puttlinie erstreckt sich nicht über das Loch hinaus.

Ein Ball ist eingelocht, wenn er innerhalb der Peripherie des Lochs zur Ruhe gekommen ist und sich zur Gänze unterhalb der Ebene des Lochrands befindet.

 

16-1. Allgemeines

 

a. Puttlinie berühren

Die Puttlinie darf nicht berührt werden, außer

(I) daß der Spieler Sand und loses Erdreich auf dem Grün sowie andere lose hinderliche Naturstoffe bewegen darf, indem er sie aufsammelt oder mit der Hand oder einem Schläger beiseite fegt, ohne dabei irgend etwas niederzudrücken;

(II) daß der Spieler beim Ansprechen des Balls den Schläger vor den Ball stellen darf, ohne dabei irgend etwas niederzudrücken;

(III) beim Nachmessen - Regel 10-4;

(IV) beim Aufnehmen des Balls - Regel 16-1b;

(V) beim Eindrücken eines Ballmarkers;

(VI) beim Ausbessern von Lochpfropfen oder von Einschlaglöchern von Bällen auf dem Grün - Regel 16-1c; und

(VII) beim Fortbewegen beweglicher Hemmnisse - Regel 24-1.

 

(Puttlinie auf dem Grün angeben - siehe Regel 8-2b)

 

b. Ball aufnehmen

Ein Ball auf dem Grün darf aufgenommen und auf Wunsch gereinigt werden. Ein so aufgenommener Ball muß an die Stelle zurückgelegt werden, von der er aufgenommen worden war.

 

c. Ausbessern von Lochpfropfen, Einschlaglöchern von Bällen und sonstigen Schäden

Gleichviel ob sein Ball auf dem Grün liegt oder nicht, darf der Spieler einen Lochpfropfen oder Schäden auf dem Grün, welche durch Einschlag eines Balls hervorgerufen worden sind, ausbessern. Wird der Ball bei einer solchen Ausbesserung bewegt, so muß er straflos zurückgelegt werden. Irgendein sonstiger Schaden auf dem Grün darf nicht ausgebessert werden, sofern dies dem Spieler beim nachfolgenden Spielen des Lochs von Nutzen sein könnte.

 

d. Prüfen der Oberfläche

Beim Spielen eines Lochs darf der Spieler die Oberfläche des Grüns nicht dadurch prüfen, daß er einen Ball rollt oder die Oberfläche aufraut oder aufkratzt.

 

e. Über oder auf Puttlinie stehen

Der Spieler darf auf dem Grün keinen Schlag aus einer Standposition spielen, bei der er beiderseits der Puttlinie einschließlich der Verlängerung dieser Linie hinter dem Ball steht oder diese Linie einschließlich dieser Verlängerung mit einem der Füße berührt.

 

f. Position von Caddie oder Partner

Während er einen Schlag auf dem Grün spielt, darf der Spieler nicht dulden, daß sich sein Caddie, sein Partner oder der Caddie seines Partners auf oder dicht an einer Verlängerung der Puttlinie hinter dem Ball positionieren.

 

g. Schlag spielen solange anderer Ball in Bewegung

 

Der Spieler darf keinen Schlag spielen, solange ein anderer Ball nach einem auf dem Grün gespielten Schlag in Bewegung ist, es sei denn, der betreffende Spieler hätte nach der Spielfolge zuerst spielen müssen, wodurch sein Verhalten straflos bleibt.

 

(Ball aufnehmen, der Spiel behindert oder unterstützt, solange anderer Ball in Bewegung - siehe Regel 22)

 

Strafe für Verstoß gegen Regel 16-1

Lochspiel - Lochverlust

Zählspiel - Zwei Schläge

 

16-2. Ball ragt über Lochrand hinaus

 

Ragt irgendein Teil des Balls über den Lochrand hinaus, so stehen dem Spieler die Zeit, das Loch ohne vermeidbare Verzögerung zu erreichen, sowie weitere zehn Sekunden zu, um festzustellen, ob sich der Ball in Ruhe befindet. Ist der Ball bis dahin nicht in das Loch gefallen, so gilt er als in Ruhe befindlich. Fällt der Ball anschließend in das Loch, so gilt er als vom Spieler mit dem letzten Schlag eingelocht, und er muß seiner Schlagzahl für das Loch einen Strafschlag hinzurechnen; sonstige Strafe kommt nach dieser Regel nicht hinzu.

 

(Unangemessene Verzögerung - siehe Regel 6-7)

 

 

 

 

Regel 17. Der Flaggenstock

 

17-1. Flaggenstock bedient, entfernt oder hochgehalten

 

Vor und während dem Schlag darf der Spieler den Flaggenstock bedienen, entfernen oder zum Anzeigen der Lage des Lochs hochhalten lassen. Dies darf nur auf vom Spieler vor dem Spielen seines Schlags erteilte Ermächtigung geschehen.

Wird der Flaggenstock vor dem Schlag von irgendwem mit Kenntnis des Spielers und ohne dessen Einwand bedient, entfernt oder hochgehalten, so gilt dies als mit Ermächtigung des Spielers geschehen. Wenn irgendwer den Flaggenstock bedient oder hochhält bzw. dicht am Loch steht, während ein Schlag gespielt wird, so gilt dies solange als Bedienen des Flaggenstocks, bis der Ball zur Ruhe gekommen ist.

 

17-2. Bedienen ohne Ermächtigung

 

a. Lochspiel

Im Lochspiel dürfen ein Gegner oder sein Caddie den Flaggenstock nicht ohne Ermächtigung oder vorherige Kenntnis des Spielers bedienen, entfernen oder hochhalten, während der Spieler einen Schlag spielt oder sein Ball in Bewegung ist.

 

b. Zählspiel

Wenn im Zählspiel ohne Ermächtigung oder vorherige Kenntnis des Bewerbers ein Mitbewerber oder dessen Caddie den Flaggenstock bedienen, entfernen oder hochhalten, während der Bewerber einen Schlag spielt oder sein Ball in Bewegung ist, so zieht sich der Mitbewerber die Strafe für Verstoß gegen diese Regel zu. Trifft in einem solchen Fall der Ball des Bewerbers den Flaggenstock, die bedienende Person oder irgend etwas, das sie mitführt, so zieht sich der Bewerber keine Strafe zu und der Ball muß gespielt werden wie er liegt; war der Schlag jedoch vom Grün aus gespielt worden, so muß er annulliert, der Ball zurückgelegt und der Schlag wiederholt werden.

 

Strafe für Verstoß gegen Regel 17-1 oder -2

Lochspiel - Lochverlust

Zählspiel - Zwei Schläge

 

17-3. Ball trifft Flaggenstock oder bedienende Person

 

Der Ball des Spielers darf nicht treffen

 

a. den Flaggenstock, während er von dem Spieler, seinem Partner oder einem ihrer Caddies oder einer anderen Person mit Ermächtigung oder vorheriger Kenntnis des Spielers bedient oder entfernt oder hochgehalten worden ist; oder

b. den Caddie des Spielers, seinen Partner oder dessen Caddie, während sie den Flaggenstock bedienen, oder eine andere Person, die mit Ermächtigung oder vorheriger Kenntnis des Spielers den Flaggenstock bedient, oder irgend etwas, das irgendeine dieser Personen mitführt; oder

c. den unbedienten Flaggenstock im Loch, sofern der Ball vom Grün aus gespielt worden war.

 

Strafe für Verstoß gegen Regel 17-3

Lochspiel - Lochverlust

Zählspiel - Zwei Schläge und Ball spielen wie er liegt

 

17-4. Ball kommt am Flaggenstock zur Ruhe

 

Ruht der Ball an dem im Loch befindlichen Flaggenstock, so dürfen der Spieler oder jemand anders, den er dazu ermächtigt hat, den Flaggenstock bewegen oder entfernen, und fällt dabei der Ball in das Loch, so gilt er als vom Spieler mit seinem letzten Schlag eingelocht; andernfalls muß der Ball, wenn er bewegt worden ist, straflos am Lochrand hingelegt werden.

 

 

Ball bewegt, abgelenkt oder aufgehalten

 

Regel 18. Ball in Ruhe bewegt

 

Erklärungen

 

Ein Ball gilt als bewegt, wenn er seine Lage verlässt und anderswo zur Ruhe kommt.

Nicht zum Spiel gehörig ist alles, was nicht zum Lochspiel bzw. im Zählspiel nicht zur Partei des Bewerbers gehört, einschließlich eines Platzrichters, eines Zählers, eines Beobachters und eines Vorcaddies. Jedoch gehören Wind und Wasser zum Spiel.

 

Ausrüstung ist alles, was vom oder für den Spieler benutzt, getragen oder mitgeführt wird, ausgenommen jeglicher Ball, den er an dem zu spielenden Loch gespielt hat, und jeglicher kleine Gegenstand wie Münze oder Tee, wenn er benutzt worden ist, um die Lage eines Balls oder die Ausdehnung einer Fläche, wo ein Ball fallengelassen werden muß, zu kennzeichnen. Ausrüstung schließt Golfwagen, gleich ob motorisiert oder nicht, ein. Benutzen zwei oder mehr Spieler einen solchen Wagen gemeinsam, so gilt er samt allem, was er enthält, als Ausrüstung desjenigen Spielers, dessen Ball betroffen ist; solange jedoch der Wagen von einem der ihn gemeinsam benutzenden Spieler bewegt wird, gilt er samt allem, was er enthält, als Ausrüstung des betreffenden Spielers.

 

Anmerkung: Ein an dem zu spielenden Loch gespielter Ball ist Ausrüstung, solange er aufgenommen und noch nicht wieder ins Spiel gebracht worden ist.

 

Ein Spieler hat den Ball angesprochen, sobald er Standposition bezogen und auch den Schläger aufgesetzt hat, ausgenommen in einem Hindernis, wo ein Spieler den Ball mit Beziehen der Standposition angesprochen hat.

 

Standposition beziehen heißt, daß ein Spieler für einen und zur Vorbereitung auf einen Schlag die Füße in Stellung bringt.

 

18-1. Durch nicht zum Spiel Gehöriges

 

Wird ein Ball in Ruhe durch etwas bewegt, das nicht zum Spiel gehört, so zieht sich der Spieler keine Strafe zu, und der Ball muß vor dem nächsten Schlag des Spielers zurückgelegt werden.

 

(Des Spielers Ball in Ruhe von anderem Ball bewegt - siehe Regel 18-5)

 

18-2. Durch Spieler, Partner, Caddie oder Ausrüstung

 

a. Allgemeines

Ist der Ball eines Spielers im Spiel und

 

(I) der Spieler, sein Partner oder einer ihrer Caddies nehmen ihn auf oder bewegen ihn, berühren ihn absichtlich (außer mit einem Schläger beim Ansprechen) oder verursachen, daß er sich bewegt, ausgenommen wie nach einer Regel gestattet, oder

(II) Ausrüstung des Spielers oder seines Partners verursacht, daß der Ball sich bewegt,

so zieht sich der Spieler einen Strafschlag zu. Der Ball muß zurückgelegt werden, es sei denn, die Bewegung des Balls tritt ein, nachdem der Spieler seinen Schwung begonnen hat, und er bricht den Schwung nicht ab.

 

Keine Strafe zieht sich ein Spieler nach dieser Regel zu, wenn er versehentlich verursacht, daß sein Ball sich bewegt, beim Nachmessen, welcher Ball weiter vom Loch entfernt ist, - Regel 10-4;

 

Suchen nach einem bedeckten Ball im Hindernis oder nach einem Ball in zeitweiligem Wasser oder Boden in Ausbesserung usw. - Regel 12-1;

 

Ausbessern von Lochpfropfen oder Balleinschlagloch - Regel 16-1c;

Fortbewegen von losem hinderlichen Naturstoff auf dem Grün - Regel 18-2c;

Aufnehmen des Balls in Übereinstimmung mit einer Regel - Regel 20-1;

Hinlegen oder Zurücklegen des Balls in Übereinstimmung mit einer Regel - Regel 20-3a;

Fortbewegen eines beweglichen Hemmnisses - Regel 24-1.

 

b. Ball bewegt sich nach Ansprechen

 

Bewegt sich der Ball im Spiel eines Spielers, nachdem er ihn angesprochen hat (ausgenommen infolge eines Schlags), so gilt der Ball als vom Spieler bewegt, und er zieht sich einen Strafschlag zu. Der Spieler muß den Ball zurücklegen, es sei denn, die Bewegung des Balls tritt ein, nachdem er seinen Schwung begonnen hat, und er bricht den Schwung nicht ab.

 

c. Ball bewegt sich nach Berühren loser hinderlicher Naturstoffe

Bewegt sich im Gelände der Ball, nachdem der Spieler, sein Partner oder einer ihrer Caddies irgendwelche losen hinderlichen Naturstoffe berührt haben, die innerhalb einer Schlägerlänge vom Ball liegen, und bevor der Spieler den Ball angesprochen hat, so gilt der Ball als vom Spieler bewegt, und er zieht sich einen Strafschlag zu. Der Spieler muß den Ball zurücklegen, es sei denn, die Bewegung des Balls tritt ein, nachdem er seinen Schwung begonnen hat, und er bricht den Schwung nicht ab.

 

Bewegen sich auf dem Grün der Ball oder der Ballmarker beim Fortbewegen irgendwelcher losen hinderlichen Naturstoffe, so müssen Ball oder Ballmarker zurückgelegt werden. Dies ist straflos, sofern das Bewegen von Ball oder Ballmarker unmittelbar auf das Fortbewegen der losen hinderlichen Naturstoffe zurückzuführen ist. In anderen Fällen zieht sich der Spieler einen Strafschlag nach Regel 18-2a oder 20-1 zu.

 

18-3. Durch Gegner, Caddie oder Ausrüstung im Lochspiel

 

a. Beim Suchen

Wird der Ball eines Spielers, während nach ihm gesucht wird, durch einen Gegner, dessen Caddie oder dessen Ausrüstung bewegt, so ist das straflos und der Spieler muß den Ball zurücklegen.

 

b. Außer beim Suchen

Wird der Ball, außer während nach ihm gesucht wird, durch einen Gegner, dessen Caddie oder dessen Ausrüstung berührt oder bewegt, es sei denn wie anderweitig nach den Regeln vorgesehen, so zieht sich der Gegner einen Strafschlag zu und der Spieler muß den Ball zurücklegen.

 

(Ball bewegt beim Nachmessen, welcher Ball weiter vom Loch entfernt ist - siehe Regel 10-4)

(Falschen Ball spielen - siehe Regel 15-2)

 

18-4. Durch Mitbewerber, Caddie oder Ausrüstung im Zählspiel

 

Wird der Ball eines Bewerbers durch einen Mitbewerber, dessen Caddie oder dessen Ausrüstung bewegt, so ist das straflos. Der Bewerber muß seinen Ball zurücklegen.

(Falschen Ball spielen - siehe Regel 15-3)

 

18-5. Durch anderen Ball

 

Wird ein in Ruhe befindlicher Ball im Spiel durch einen anderen Ball bewegt, der nach einem Schlag in Bewegung ist, so muß der bewegte Ball zurückgelegt werden.

 

Strafe* für Regelverstoß

Lochspiel - Lochverlust

Zählspiel - Zwei Schläge

* Versäumt ein dazu verpflichteter Spieler, einen Ball zurückzulegen, so zieht er sich die Grundstrafe für Verstoß gegen Regel 18, aber keine weitere Strafe nach Regel 18 zu.

 

Anmerkung 1: Ist ein Ball, der nach dieser Regel zurückgelegt werden muß, nicht sogleich wieder zu erlangen, so darf er durch einen anderen Ball ersetzt werden.

Anmerkung 2: Ist es nicht möglich, die Stelle festzustellen, an die ein Ball zu legen ist, siehe Regel 20-3c.

 

 

Regel 19. Ball in Bewegung abgelenkt oder aufgehalten

 

Erklärungen

 

Nicht zum Spiel gehörig ist alles, was nicht zum Lochspiel bzw. im Zählspiel nicht zur Partei des Bewerbers gehört, einschließlich eines Platzrichters, eines Zählers, eines Beobachters und eines Vorcaddies. Jedoch gehören Wind und Wasser zum Spiel.

 

Ausrüstung ist alles, was vom oder für den Spieler benutzt, getragen oder mitgeführt wird, ausgenommen jeglicher Ball, den er an dem zu spielenden Loch gespielt hat, und jeglicher kleine Gegenstand wie Münze oder Tee, wenn er benutzt worden ist, um die Lage eines Balls oder die Ausdehnung einer Fläche, wo ein Ball fallengelassen werden muß, zu kennzeichnen. Ausrüstung schließt Golfwagen, gleich ob motorisiert oder nicht, ein. Benutzen zwei oder mehr Spieler einen solchen Wagen gemeinsam, so gilt er samt allem, was er enthält, als Ausrüstung desjenigen Spielers, dessen Ball betroffen ist; solange jedoch der Wagen von einem der ihn gemeinsam benutzenden Spieler bewegt wird, gilt er samt allem, was er enthält, als Ausrüstung des betreffenden Spielers.

 

Anmerkung: Ein an dem zu spielenden Loch gespielter Ball ist Ausrüstung, solange er aufgenommen und noch nicht wieder ins Spiel gebracht worden ist.

 

19-1. Durch nicht zum Spiel Gehöriges

 

Wird ein Ball in Bewegung zufällig durch etwas abgelenkt oder aufgehalten, das nicht zum Spiel gehört, so gilt dies als Spielzufall, ist straflos und der Ball muß gespielt werden wie er liegt, ausgenommen:

 

a. Kommt ein Ball in Bewegung nach einem anderswo als auf dem Grün gespielten Schlag in oder auf nicht zum Spiel Gehörigem zur Ruhe, das sich bewegt oder lebt, so muß der Spieler so nahe wie möglich der Stelle, wo sich das nicht zum Spiel Gehörige befand, als der Ball darin oder darauf zur Ruhe kam, den Ball in Gelände oder Hindernis fallen lassen, auf dem Grün hinlegen, und

b. wird ein Ball in Bewegung nach einem auf dem Grün gespielten Schlag durch nicht zum Spiel Gehöriges abgelenkt oder aufgehalten, das sich bewegt oder lebt, ausgenommen einen Wurm oder ein Insekt, oder kommt darin oder darauf zur Ruhe, so müssen der Schlag für ungültig erklärt, der Ball zurückgelegt und der Schlag wiederholt werden.

Ist der Ball nicht sogleich wieder zu erlangen, so darf er durch einen anderen Ball ersetzt werden.

(Ball des Spielers durch anderen Ball abgelenkt oder aufgehalten - siehe Regel 19-5)

 

Anmerkung: Stellen Platzrichter oder Spielleitung fest, daß ein Ball eines Spielers absichtlich durch nicht zum Spiel Gehöriges abgelenkt oder aufgehalten worden ist, so gilt für den Spieler Regel 1-4 Ist das nicht zum Spiel Gehörige ein Mitbewerber oder dessen Caddie, so gilt für den Mitbewerber Regel 1-2.

 

19-2. Durch Spieler, Partner, Caddie oder Ausrüstung

 

a. Lochspiel

Wird der Ball eines Spielers versehentlich durch ihn selbst, seinen Partner oder ihre Caddies oder Ausrüstungen abgelenkt oder aufgehalten, so ist die Strafe für den Spieler Lochverlust.

b. Zählspiel

Wird der Ball eines Bewerbers versehentlich durch ihn selbst, seinen Partner oder ihre Caddies oder Ausrüstungen abgelenkt oder aufgehalten, so zieht sich der Bewerber eine Strafe von zwei Schlägen zu. Der Ball muß gespielt werden wie er liegt, ausgenommen er kommt in oder auf Kleidung oder Ausrüstung des Bewerbers, seines Partners oder ihrer Caddies zur Ruhe. In diesem Falle muß der Bewerber so nahe wie möglich der Stelle, wo sich der Gegenstand befand, als der Ball darin oder darauf zur Ruhe kam, den Ball in Gelände oder Hindernis fallen lassen, auf dem Grün hinlegen.

 

Ausnahme: Fallengelassener Ball - siehe Regel 20-2a.

(Ball absichtlich abgelenkt oder aufgehalten durch Spieler, Partner oder Caddie - siehe Regel 1-2)

 

19-3. Durch Gegner, Caddie oder Ausrüstung im Lochspiel

 

Wird der Ball eines Spielers durch einen Gegner, dessen Caddie oder dessen Ausrüstung versehentlich abgelenkt oder aufgehalten, so ist das straflos. Der Spieler darf den Ball spielen wie er liegt, oder, bevor eine Partei einen weiteren Schlag spielt, den Schlag für ungültig erklären und einen Ball straflos so nahe wie möglich der Stelle spielen, von welcher der ursprüngliche Ball zuletzt gespielt worden war (siehe Regel 20-5)

 

Ist der Ball in oder auf Kleidung des Gegners oder dessen Caddies oder auf seiner Ausrüstung zur Ruhe gekommen, so darf der Spieler so nahe wie möglich der Stelle, wo sich der Gegenstand befand, als der Ball darin oder darauf zur Ruhe kam, den Ball in Gelände oder Hindernis fallen lassen, auf dem Grün hinlegen.

 

Ausnahme: Ball trifft Person, welche Flaggenstock bedient - siehe Regel 17-3b

(Ball absichtlich abgelenkt oder aufgehalten durch Gegner oder Caddie - siehe Regel 1-2)

 

19-4. Durch Mitbewerber, Caddie oder Ausrüstung im Zählspiel

 

Siehe Regel 19-1 bezüglich Ball abgelenkt durch nicht zum Spiel Gehöriges.

 

19-5. Durch anderen Ball

 

a. In Ruhe

Wird der nach einem Schlag in Bewegung befindliche Ball eines Spielers durch einen in Ruhe befindlichen Ball im Spiel abgelenkt oder aufgehalten, so muß der Spieler seinen Ball spielen wie er liegt. Im Lochspiel ist der Fall straflos. Im Zählspiel ist dies straflos, sofern nicht beide Bälle vor dem Schlag auf dem Grün gelegen hatten. In diesem Fall zieht sich der Spieler eine Strafe von zwei Schlägen zu.

b. In Bewegung

Wird der nach einem Schlag in Bewegung befindliche Ball eines Spielers durch einen anderen nach einem Schlag in Bewegung befindlichen Ball abgelenkt oder aufgehalten, so muß der Spieler seinen Ball spielen wie er liegt. Der Fall ist straflos, sofern der Spieler nicht gegen Regel 16-1g verstoßen und sich die Strafe für Verstoß gegen jene Regel zugezogen hat.

 

Ausnahme: Ist der Ball des Spielers nach einem auf dem Grün gespielten Schlag in Bewegung und der andere Ball in Bewegung ist nicht zum Spiel gehörig - siehe Regel 19-1b

 

Strafe für Regelverstoß

Lochspiel - Lochverlust

Zählspiel - Zwei Schläge

Erleichterungen und Erleichterungsvergahren

 

Regel 20. Aufnehmen, Fallenlassen und Hinlegen; Spielen von falschem Ort

 

20-1. Aufnehmen

 

Ein Ball, der nach den Regeln aufzunehmen ist, darf vom Spieler, seinem Partner oder einer vom Spieler ermächtigten anderen Person aufgenommen werden. Für irgendeinen Regelverstoß ist dabei in jedem dieser Fälle der Spieler verantwortlich.

 

Ist der aufzunehmende Ball anschließend nach einer Regel zurückzulegen, so muß seine Lage vorher gekennzeichnet werden. Ist sie nicht gekennzeichnet worden, so zieht sich der Spieler eine Strafe von einem Schlag zu und der Ball muß zurückgelegt werden. Wird er nicht zurückgelegt, so zieht sich der Spieler die Grundstrafe für Verstoß gegen diese Regel, jedoch keine zusätzliche Strafe nach Regel 20-1 zu.

 

Werden ein Ball oder der Ballmarker beim Aufnehmen des Balls nach einer Regel oder beim Kennzeichnen seiner Lage versehentlich bewegt, so müssen der Ball bzw. der Ballmarker zurückgelegt werden. Dies ist straflos, sofern das Bewegen von Ball oder Ballmarker unmittelbar auf die besondere Handlung von Kennzeichnen der Lage oder Aufnehmen des Balls zurückzuführen ist. In anderweitigen Fällen zieht sich der Spieler einen Strafschlag nach dieser Regel oder Regel 18-2a zu.

 

Ausnahme: Zieht sich ein Spieler Strafe zu, weil er nicht in Übereinstimmung mit Regel 5-3 oder 12-2 verfahren ist, so kommt keine weitere Strafe nach Regel 20-1 hinzu.

Anmerkung: Die Lage eines aufzunehmenden Balls sollte dadurch gekennzeichnet werden, daß ein Ballmarker, eine kleine Münze oder ein ähnlicher Gegenstand unmittelbar hinter den Ball gelegt wird. Behindert der Ballmarker Spiel, Standposition oder Schlag eines anderen Spielers, so sollte er um eine oder mehrere Schlägerkopflängen nach einer Seite verlegt werden.

 

20-2. Fallenlassen und erneutes Fallenlassen

 

a. Von wem und wie

Ein Ball, der nach den Regeln fallenzulassen ist, muß vom Spieler selbst fallengelassen werden. Der Spieler muß aufrecht stehen, mit ausgestrecktem Arm den Ball in Schulterhöhe halten und ihn fallen lassen. Wird der Ball von jemand anders oder auf andere Weise fallen gelassen und dieser Fehler nicht nach Regel 20-6 berichtigt, so zieht sich der Spieler einen Strafschlag zu. Berührt der Ball den Spieler, seinen Partner, einen ihrer Caddies oder ihre Ausrüstung, bevor oder nachdem er auf einen Teil des Platzes auftrifft, so muß der Ball straflos erneut fallen gelassen werden. Wie oft in einem derartigen Fall ein Ball erneut fallen zulassen ist, unterliegt keiner Beschränkung der Anzahl.

(Maßnahmen zur Beeinflussung von Lage oder Bewegung eines Balls - siehe Regel 1-2)

 

b. Wo fallen lassen

Ist ein Ball so nahe wie möglich einer bestimmten Stelle fallenzulassen, so muß er nicht näher zum Loch als die bestimmte Stelle fallengelassen werden, wobei die Stelle, falls sie dem Spieler nicht genau bekannt ist, geschätzt werden muß.

Ein Ball muß beim Fallenlassen zum erstenmal dort auf einen Teil des Platzes auftreffen, wo er nach der anzuwendenden Regel fallenzulassen ist. Wird er nicht so fallengelassen, gelten Regel 20-6 und -7.

 

c. Wann erneut fallen lassen

Ein fallengelassener Ball muß straflos erneut fallengelassen werden, wenn er

 

(I) in ein Hindernis rollt;

(II) aus einem Hindernis hinausrollt;

(III) auf ein Grün rollt;

(IV) ins Aus rollt;

(V) in eine Lage rollt, wo Behinderung durch den Umstand gegeben ist, von welchem nach Regel 24-2 (unbewegliches Hemmnis) oder 25-1 (ungewöhnliche Bodenverhältnisse) Erleichterung in Anspruch genommen worden war, oder in das Balleinschlagloch zurückrollt, aus welchem er nach Regel 25-2 (eingebetteter Ball) aufgenommen worden war;

(VI) weiter als zwei Schlägerlängen von der Stelle wegrollt und zur Ruhe kommt, wo er zum erstenmal auf einen Teil des Platzes auftraf;

(VII) näher zum Loch rollt und zur Ruhe kommt als seine ursprüngliche bzw. geschätzte Lage (siehe Regel 20-2b), sofern dies nicht anderweitig nach den Regeln gestattet ist; oder

(VIII) näher zum Loch rollt und zur Ruhe kommt als der Punkt, wo der ursprüngliche Ball zuletzt die Grenze der Fläche bzw. des Hindernisses (Regel 25-1c I und II) oder des Wasserhindernisses (Regel 26-1b) bzw. seitlichen Wasserhindernisses gekreuzt hat (Regel 26-1c).

Rollt der erneut fallengelassene Ball in eine Lage gemäß obiger Aufzählung, so muß er so nahe wie möglich der Stelle hingelegt werden, wo er zum erstenmal auf einen Teil des Platzes auftraf, als er erneut fallengelassen wurde.

 

Ist ein nach dieser Regel erneut fallenzulassender oder hinzulegender Ball nicht sogleich wieder zu erlangen, so darf ein anderer Ball eingesetzt werden.

 

20-3. Hinlegen und Zurücklegen

 

a. Von wem und wo

Ein Ball, der nach den Regeln hinzulegen ist, muß vom Spieler oder seinem Partner hingelegt werden. Ist ein Ball zurückzulegen, so müssen ihn der Spieler, sein Partner oder die Person, welche ihn aufgenommen oder bewegt hatte, an der Stelle hinlegen, wo er aufgenommen oder bewegt worden war. Für irgendeinen Regelverstoß ist dabei in jedem dieser Fälle der Spieler verantwortlich.

 

Werden ein Ball oder der Ballmarker beim Hinlegen oder Zurücklegen des Balls versehentlich bewegt, so müssen der Ball bzw. der Ballmarker zurückgelegt werden. Dies ist straflos, sofern das Bewegen von Ball oder Ballmarker unmittelbar auf die besondere Handlung von Hinlegen oder Zurücklegen des Balls oder Fortbewegen des Ballmarkers zurückzuführen ist. In anderweitigen Fällen zieht sich der Spieler einen Strafschlag nach Regel 18-2a oder 20-1 zu.

 

b. Art der Lage eines hin- oder zurückzulegenden Balls verändert

Ist die ursprüngliche Art der Lage eines hin- oder zurückzulegenden Balls verändert worden,

 

(I) außer in einem Hindernis, so muß der Ball in die nächste der ursprünglichen möglichst ähnliche Art der Lage, nicht weiter als eine Schlägerlänge entfernt, nicht näher zum Loch und nicht in einem Hindernis, hingelegt werden;

(II) in einem Wasserhindernis, so muß der Ball gemäß obiger Ziffer (I) hingelegt werden, jedoch in dem Wasserhindernis;

(III) in einem Bunker, so muß die ursprüngliche Lage so gut wie möglich wiederhergestellt und der Ball in diese Lage hingelegt werden.

c. Stelle nicht feststellbar

Ist es nicht möglich, die Stelle festzustellen, wo der Ball hinzulegen oder zurückzulegen ist

 

(I) im Gelände, so muß der Ball so nahe wie möglich dem Ort, wo er gelegen hatte, aber nicht in einem Hindernis oder auf einem Grün, fallengelassen werden;

(II) in einem Hindernis, so muß der Ball so nahe wie möglich dem Ort, wo er gelegen hatte, in dem Hindernis fallengelassen werden;

(III) auf dem Grün, so muß der Ball so nahe wie möglich dem Ort, wo er gelegen hatte, aber nicht in einem Hindernis, hingelegt werden.

d. Ball kommt nicht an Stelle zur Ruhe

 

Kommt ein Ball, der hingelegt worden ist, nicht an der Stelle zur Ruhe, wo er hingelegt wurde, so muß er straflos zurückgelegt werden. Bleibt er abermals nicht liegen,

 

(I) außer in einem Hindernis, so muß er an der nächsten Stelle, wo er beim Hinlegen in Ruhe bleibt, nicht näher zum Loch oder in einem Hindernis, hingelegt werden;

(II) in einem Hindernis, so muß er an der nächsten Stelle in dem Hindernis, wo er beim Hinlegen in Ruhe bleibt, nicht näher zum Loch, in dem Hindernis hingelegt werden.

Kommt ein hingelegter Ball an der Stelle zur Ruhe, wo er hingelegt wurde, und bewegt sich anschließend, so ist dies straflos und der Ball muß gespielt werden wie er liegt, es sei denn, eine andere Regel findet Anwendung.

 

Strafe für Verstoß gegen Regel 20-1, -2. oder -3

Lochspiel - Lochverlust

Zählspiel - Zwei Schläge

20-4. Fallengelassener oder hingelegter Ball im Spiel War des Spielers Ball im Spiel aufgenommen worden, so ist er wieder im Spiel, sobald er fallengelassen oder hingelegt worden ist.

Ein Ball, der den Ball im Spiel ersetzt, wird Ball im Spiel, sobald er fallengelassen oder hingelegt worden ist.

(Unerlaubtes Ersetzen eines Balles - siehe Regel 15-1).

(Unerlaubt fallengelassenen oder hingelegten Ball aufnehmen - siehe Regel 20-6).

 

20-5. Nächsten Schlag von der Stelle des vorhergegangenen spielen

 

Will oder muß ein Spieler gemäß den Regeln seinen nächsten Schlag von dort spielen, wo ein vorhergegangener Schlag gespielt worden war, so muß er folgendermaßen verfahren: Ist der Schlag vom Abschlag zu spielen, so muß der zu spielende Ball von irgendwo innerhalb des Abschlags gespielt und darf dort auch aufgesetzt werden; ist der Schlag in Gelände oder Hindernis zu spielen, so muß der Ball fallengelassen werden; ist der Schlag auf dem Grün zu spielen, so muß der Ball hingelegt werden.

 

Strafe für Verstoß gegen Regel 20-5

Lochspiel - Lochverlust

Zählspiel - Zwei Schläge

 

20-6. Unerlaubt eingesetzten, fallengelassenen oder hingelegten Ball aufnehmen

 

Ein unerlaubt eingesetzter sowie ein an falschem Ort oder sonst wie nicht in Übereinstimmung mit den Regeln fallengelassener oder hingelegter, aber nicht gespielter Ball darf straflos aufgenommen werden, und der Spieler muß anschließend vorschriftsmäßig verfahren.

 

20-7. Von falschem Ort spielen

 

Ball von außerhalb des Abschlags oder von falschem Abschlag gespielt, siehe Regel 11-4 und 11-5.

 

a. Lochspiel

Spielt ein Spieler einen Schlag mit einem Ball, der an einem falschen Ort fallengelassen oder hingelegt worden ist, so ist die Strafe Lochverlust.

b. Zählspiel

Spielt ein Bewerber einen Schlag mit seinem Ball im Spiel, der

 

(I) an falschem Ort fallengelassen oder hingelegt oder

(II) bewegt und nicht zurückgelegt worden ist, obwohl die Regeln das Zurücklegen vorschreiben, so verfällt er, vorausgesetzt es hat sich nicht um einen schwerwiegenden Verstoß gehandelt, der jeweils vorgeschriebenen Strafe und muß das Loch mit dem Ball zu Ende spielen.

 

Wird sich ein Bewerber nach dem Spielen von falschem Ort dieser Tatsache bewusst und nimmt an, es könne sich um einen schwerwiegenden Verstoß handeln, so darf er erklären, vorausgesetzt er hat noch keinen Schlag vom nächsten Abschlag gespielt bzw., sofern es sich um das letzte Loch der Runde handelt, das Grün noch nicht verlassen, er werde das Loch mit einem zweiten, in Übereinstimmung mit den Regeln fallengelassenen oder hingelegten Ball zu Ende spielen. Der Bewerber muß den Sachverhalt der Spielleitung melden, bevor er seine Zählkarte einreicht; versäumt er dies, so wird er disqualifiziert.

 

Die Spielleitung muß feststellen, ob es sich um einen schwerwiegenden Verstoß gehandelt hat. Ist dies der Fall, so gilt die Schlagzahl mit dem zweiten Ball und der Bewerber muß zwei Strafschläge seiner Schlagzahl mit dem zweiten Ball hinzurechnen.

 

Bei schwerwiegendem Verstoß, den der Bewerber nicht in der vorbezeichneten Weise behoben hat, wird er disqualifiziert.

 

Anmerkung: Spielt ein Bewerber einen zweiten Ball, so bleiben Strafschläge und weitere Schläge mit dem nach der getroffenen Entscheidung nicht geltenden Ball außer Betracht.

 

 

Regel 21. Ball reinigen

 

Ein auf dem Grün nach Regel 16-1b aufgenommener Ball darf gereinigt werden. Anderswo darf ein Ball gereinigt werden, wenn er aufgenommen worden ist, außer er wurde aufgenommen,

 

a. um zu entscheiden, ob er spielunbrauchbar ist (Regel 5-3);

b. zur Identifizierung (Regel 12-2), wobei er jedoch nur in dem zur Identifizierung erforderlichen Ausmaß gereinigt werden darf;

c. wegen Behinderung oder Unterstützung des Spiels (Regel 22).

Reinigt ein Spieler seinen Ball beim Spielen eines Lochs unter anderen als nach dieser Regel vorgesehenen Umständen, so zieht er sich eine Strafe von einem Schlag zu und der Ball muß, falls er aufgenommen worden war, zurückgelegt werden.

 

Unterlässt es ein Spieler, einen Ball zurückzulegen, der zurückzulegen war, so zieht er sich die Strafe für Verstoß gegen Regel 20-3a, jedoch keine zusätzliche Strafe nach Regel 21 zu.

 

Ausnahme: Zieht sich ein Spieler eine Strafe zu, weil er nicht in Übereinstimmung mit Regel 5-3, 12-2 oder 22 verfahren ist, so kommt Strafe nach Regel 21 nicht hinzu.

 

 

Regel 22. Ball behindert oder unterstützt Spiel

 

Jeder Spieler darf

a. seinen Ball aufnehmen, wenn er der Ansicht ist, der Ball könne einen anderen Spieler unterstützen, oder

b. einen anderen Ball aufnehmen lassen, wenn er der Ansicht ist, der Ball könne sein eigenes Spiel behindern oder das Spiel eines anderen Spielers unterstützen, doch darf dies nicht geschehen, während ein anderer Ball in Bewegung ist. Im Zählspiel darf ein Spieler, der zum Aufnehmen seines Balls aufgefordert wird, statt dessen zuerst spielen. Ein nach dieser Regel aufgenommener Ball muß zurückgelegt werden.

 

Strafe für Regelverstoß

Lochspiel - Lochverlust

Zählspiel - Zwei Schläge

Anmerkung: Außer auf dem Grün darf ein nach dieser Regel aufgenommener Ball nicht gereinigt werden - siehe Regel

 

 

Regel 23. Lose hinderliche Naturstoffe

 

Erklärung

 

Lose hinderliche Naturstoffe sind natürliche Gegenstände wie Steine, Blätter, Zweige, Äste und dergleichen, auch Kot, Würmer und Insekten sowie Aufgeworfenes und Haufen von ihnen, sofern die betreffenden Gegenstände weder befestigt noch angewachsen noch fest eingebettet sind und auch nicht am Ball haften.

 

Sand und loses Erdreich sind auf dem Grün, jedoch nirgendwo sonst, lose hinderliche Naturstoffe.

Schnee und natürliches Eis, ausgenommen Reif, sind zeitweiliges Wasser oder lose hinderliche Naturstoffe nach Wahl des Spielers. Künstlich hergestelltes Eis ist Hemmnis.

Tau und Reif sind nicht lose hinderliche Naturstoffe.

23-1. Erleichterung

 

Ausgenommen sowohl der lose hinderliche Naturstoff als auch der Ball liegen im selben Hindernis oder berühren es, darf loser hinderlicher Naturstoff straflos fortbewegt werden. Bewegt sich dabei der Ball, siehe Regel 18-2c.

 

Solange ein Ball in Bewegung ist, darf loser hinderlicher Naturstoff, welcher die Bewegung des Balls beeinflussen könnte, nicht fortbewegt werden.

 

Strafe für Regelverstoß

Lochspiel - Lochverlust

Zählspiel - Zwei Schläge

(Suchen nach Ball im Hindernis - siehe Regel 12-1)

(Puttlinie berühren - siehe Regel 16-1a)

 

 

Regel 24. Hemmnisse

 

Erklärung

 

Hemmnis ist alles Künstliche, eingeschlossen die künstlich angelegten Oberflächen und Begrenzungen von Straßen und Wegen sowie künstliches Eis, jedoch ausgenommen

 

a. Gegenstände zum Bezeichnen des Aus wie Mauern, Zäune, Pfosten und Geländer;

b. jeglicher im Aus befindliche Bestandteil eines unbeweglichen künstlichen Gegenstands; und

c. jegliche von der Spielleitung zum Bestandteil des Platzes erklärte Anlage.

24-1. Bewegliches Hemmnis

 

Von einem beweglichen Hemmnis darf ein Spieler folgendermaßen Erleichterung in Anspruch nehmen:

a. Liegt der Ball nicht in oder auf dem Hemmnis, so darf das Hemmnis fortbewegt werden. Bewegt sich der Ball, so muß er zurückgelegt werden, und dies ist straflos, sofern das Bewegen des Balls unmittelbar auf das Fortbewegen des Hemmnisses zurückzuführen ist. In anderweitigen Fällen gilt Regel 18-2a.

b. Liegt der Ball in oder auf dem Hemmnis, so darf der Ball straflos aufgenommen und das Hemmnis fortbewegt werden. Der Ball muß so nahe wie möglich der Stelle unmittelbar unterhalb derjenigen, wo er in oder auf dem Hemmnis lag, nicht näher zum Loch, in Gelände oder Hindernis fallengelassen, auf dem Grün hingelegt werden.

Der Ball darf gereinigt werden, wenn er gemäß Regel 24-1 aufgenommen worden ist.

Solange ein Ball in Bewegung ist, darf ein Hemmnis, welches die Bewegung des Balls beeinflussen könnte, ausgenommen ein bedienter Flaggenstock oder Ausrüstung der Spieler, nicht fortbewegt werden.>

Anmerkung: Ist ein Ball, der nach dieser Regel fallengelassen oder hingelegt werden muß, nicht sogleich wieder zu erlangen, so darf er durch einen anderen Ball ersetzt werden.

 

24-2. Unbewegliches Hemmnis

 

a. Behinderung

Behinderung durch ein unbewegliches Hemmnis ist gegeben, wenn ein Ball darin oder darauf oder so dicht dabei liegt, daß die Standposition des Spielers oder der Raum seines beabsichtigten Schwungs durch das Hemmnis behindert sind. Liegt der Ball des Spielers auf dem Grün, so ist Behinderung auch dann gegeben, wenn sich ein unbewegliches Hemmnis auf seine Puttlinie erstreckt. In anderweitigen Fällen ist ein Dazwischenkommen auf der Spiellinie als solches keine Behinderung nach dieser Regel.

 

b. Erleichterung

 

Ausgenommen der Ball ist in einem Wasserhindernis oder seitlichen Wasserhindernis, darf ein Spieler von Behinderung durch ein unbewegliches Hemmnis straflos folgendermaßen Erleichterung in Anspruch nehmen:

 

(I) Im Gelände: Liegt der Ball im Gelände, so muß der dem Ball nächstgelegene Punkt auf dem Platz festgestellt werden (ohne Kreuzen unter dem Hemmnis hindurch oder darüber hinweg oder durch das Hemmnis hindurch), der (a) nicht näher zum Loch liegt, (b) die umschriebene Behinderung ausschließt und (c) sich nicht in einem Hindernis oder auf einem Grün befindet. Der Spieler muß den Ball aufnehmen und ihn innerhalb einer Schlägerlänge von dem so festgestellten Punkt auf einem Teil des Platzes fallen lassen, welcher die Voraussetzungen nach (a), (b) und (c) erfüllt.

 

Anmerkung: Das Verbot, unter dem Hemmnis hindurch oder darüber hinweg oder durch das Hemmnis hindurch zu kreuzen, gilt nicht für künstlich angelegte Oberflächen und Begrenzungen von Straßen und Wegen, oder wenn der Ball in oder auf dem Hemmnis liegt.

 

(II) Im Bunker: Ist der Ball in einem Bunker, so muß ihn der Spieler in Übereinstimmung mit (I) aufnehmen und fallen lassen, doch muß der Ball in dem Bunker fallengelassen werden.

(III) Auf dem Grün: Liegt der Ball auf dem Grün, so muß ihn der Spieler aufnehmen und in die nächstgelegene Lage hinlegen, die Erleichterung von der Behinderung bietet, jedoch nicht näher zum Loch und nicht in einem Hindernis.

 

Der Ball darf gereinigt werden, wenn er gemäß Regel 24-2b aufgenommen worden ist.

(Ball rollt in eine Lage, wo Behinderung durch den Umstand gegeben ist, von dem Erleichterung in Anspruch genommen wurde - siehe Regel 20-2c V).

Ausnahme: Ein Spieler darf Erleichterung nach Regel 24-2b dann nicht in Anspruch nehmen, wenn (a) es für ihn wegen Behinderung durch irgend etwas anderes als ein unbewegliches Hemmnis ganz und gar unvernünftig wäre, einen Schlag zu spielen, oder (b) die Behinderung durch ein unbewegliches Hemmnis ausschließlich infolge unnötig abnormer Art von Standposition, Schwung oder Spielrichtung eintreten würde.

 

Anmerkung 1: Ist ein Ball in einem Wasserhindernis (seitliches eingeschlossen), so darf der Spieler straflose Erleichterung wegen Behinderung durch unbewegliches Hemmnis nicht in Anspruch nehmen. Er muß den Ball spielen wie er liegt oder nach Regel 26-1 verfahren.

Anmerkung 2: Ist ein Ball, der nach dieser Regel fallengelassen oder hingelegt werden muß, nicht sogleich wieder zu erlangen, so darf er durch einen anderen Ball ersetzt werden.

 

c. Ball verloren

Liegen berechtigte Anzeichen dafür vor, daß ein Ball in einem unbeweglichen Hemmnis verloren ist, so darf der Spieler, ausgenommen in einem Wasserhindernis oder seitlichen Wasserhindernis, straflos einen anderen Ball einsetzen und nach dem in Regel 24-2b vorgeschriebenen Verfahren vorgehen. Dabei gilt der Ball als an der Stelle liegend, wo er in das Hemmnis hineingegangen ist. Ist der Ball in einem unterirdischen Abflussrohr oder -kanal verloren, dessen Zugang in einem Wasserhindernis liegt, so muß ein Ball in dem Hindernis fallengelassen werden, oder der Spieler muß nach Regel 26-1, sofern anwendbar, verfahren.

 

Strafe für Regelverstoß

Lochspiel - Lochverlust

Zählspiel - Zwei Schläge

 

 

Regel 25. Ungewöhnliche Bodenverhältnisse und falsches Grün

 

Erklärungen

 

Zeitweiliges Wasser ist jede vorübergehende Wasseransammlung auf dem Platz außerhalb eines Wasserhindernisses, die sichtbar zutage tritt, bevor oder nachdem der Spieler seine Standposition bezieht. Schnee und natürliches Eis, ausgenommen Reif, sind zeitweiliges Wasser oder lose hinderliche Naturstoffe nach Wahl des Spielers. Künstlich hergestelltes Eis ist Hemmnis. Tau und Reif sind nicht zeitweiliges Wasser. Ein Ball ist in zeitweiligem Wasser, wenn er darin liegt oder es mit irgendeinem Teil berührt.

 

Boden in Ausbesserung ist jeder Teil des Platzes, der auf Anordnung der Spielleitung als solcher gekennzeichnet oder durch deren Befugte dazu erklärt worden ist. Eingeschlossen sind zur Beseitigung angehäuftes Material und von Platzpflegern gemachte Löcher, auch wenn sie nicht entsprechend gekennzeichnet sind. Pfosten und Linien, die Boden in Ausbesserung bezeichnen, liegen innerhalb dieses Bodens. Pfosten, die Boden in Ausbesserung bezeichnen, sind Hemmnisse. Boden in Ausbesserung erstreckt sich von den Grenzen senkrecht nach unten, aber nicht nach oben. Ein Ball ist im Boden in Ausbesserung, wenn er darin liegt oder ihn mit irgendeinem Teil berührt.

 

Anmerkung 1: Abgeschnittenes Gras und andere Materialien, die auf dem Platz liegengelassen, aber nicht zur Beseitigung bestimmt wurden, sind nicht Boden in Ausbesserung, sofern sie nicht entsprechend gekennzeichnet sind.

Anmerkung 2: Die Spielleitung darf durch Platzregel bestimmen, daß in Boden in Ausbesserung oder in einem behördlich schützenswerten Landschaftsteil, der als Boden in Ausbesserung bezeichnet ist, nicht gespielt werden darf.

 

25-1. Zeitweiliges Wasser, Boden in Ausbesserung und gewisse Schäden am Platz

 

a. Behinderung

Behinderung durch zeitweiliges Wasser, Boden in Ausbesserung oder Loch, Aufgeworfenes oder Laufspur eines Erdgänge grabenden Tiers, eines Reptils oder eines Vogels ist gegeben, wenn ein Ball in einem solchen Umstand liegt oder ihn berührt, oder wenn ein solcher Umstand auf dem Platz die Standposition des Spielers oder den Raum seines beabsichtigten Schwungs behindert.

 

Liegt der Ball des Spielers auf dem Grün, so ist Behinderung auch dann gegeben, wenn sich ein solcher Umstand auf seine Puttlinie erstreckt.

 

Ist Behinderung gegeben, so darf der Spieler den Ball spielen wie er liegt (sofern nicht durch Platzregel untersagt) oder Erleichterung nach b. in Anspruch nehmen.

 

Anmerkung: Die Spielleitung darf durch Platzregel den Anspruch des Spielers auf Erleichterung von Behinderung seiner Standposition durch sämtliche oder einzelne Umstände nach dieser Regel ausschließen.

 

b. Erleichterung

Entscheidet sich der Spieler für Erleichterung, so muß er folgendermaßen verfahren:

 

(I) Im Gelände: Liegt der Ball im Gelände, so muß der dem Ball nächstgelegene Punkt auf dem Platz festgestellt werden, der (a) nicht näher zum Loch liegt, (b) die Behinderung durch den Umstand ausschließt und (c) sich nicht in einem Hindernis oder auf einem Grün befindet. Der Spieler muß den Ball aufnehmen und ihn straflos innerhalb einer Schlägerlänge von dem so festgestellten Punkt auf einen Teil des Platzes fallen lassen, welcher die Voraussetzungen nach (a), (b) und (c) erfüllt.

(II) Im Hindernis: Ist der Ball in einem Hindernis, so muß der Spieler den Ball aufnehmen und ihn fallen lassen entweder

(a) straflos in dem Hindernis so nahe wie möglich der Stelle, wo der Ball lag, nicht näher zum Loch, auf einen Teil des Platzes, der größte nach den Umständen erzielbare Erleichterung von der Behinderung bietet; oder

(b) mit einem Strafschlag außerhalb des Hindernisses. Dabei muß der Punkt, auf dem der Ball lag, auf gerader Linie zwischen dem Loch und der Stelle liegen, auf der der Ball fallengelassen wird; und zwar ohne Beschränkung, wie weit hinter dem Hindernis der Ball fallengelassen werden darf.

Ausnahme: Ist ein Ball im Wasserhindernis (seitliches eingeschlossen), so darf der Spieler straflose Erleichterung von Loch, Aufgeworfenem oder Laufspur eines Erdgänge grabenden Tiers, eines Reptils oder eines Vogels nicht in Anspruch nehmen. Er muß den Ball spielen wie er liegt oder nach Regel 26-1 verfahren.

(III) Auf dem Grün: Liegt der Ball auf dem Grün, so muß ihn der Spieler aufnehmen und straflos in diejenige der vorherigen nächste Lage hinlegen, welche größte nach den Umständen erzielbare Erleichterung von der Behinderung bietet, jedoch nicht näher zum Loch und nicht in einem Hindernis.

Der Ball darf gereinigt werden, wenn er gemäß Regel 25-1b aufgenommen worden ist.

 

(Ball rollt in eine Lage, wo Behinderung durch den Umstand gegeben ist, von dem Erleichterung in Anspruch genommen wurde - siehe Regel 20-2c [V].)

 

Ausnahme: Ein Spieler darf Erleichterung nach Regel 25-1b dann nicht in Anspruch nehmen, wenn (a) es für ihn wegen Behinderung durch irgend etwas anderes als einen Umstand nach Regel 25-1a ganz und gar unvernünftig wäre, einen Schlag zu spielen, oder (b) die Behinderung durch einen solchen Umstand ausschließlich infolge unnötig abnormer Art von Standposition, Schwung oder Spielrichtung eintreten würde.

 

Anmerkung: Ist ein nach dieser Regel fallenzulassender oder hinzulegender Ball nicht sogleich wieder zu erlangen, so darf er durch einen anderen Ball ersetzt werden.

 

c. Ball verloren unter Umständen, die in Regel 25-1. beschrieben werden

Es ist eine Tatfrage, ob ein in entsprechender Richtung geschlagener Ball unter den Umständen nach Regel 25-1 verloren ist. Um den Ball als unter den betreffenden Umständen verloren zu behandeln, müssen berechtigte Anzeichen dafür vorliegen. Fehlt es an solchen Anzeichen, so muß der Ball unter Anwendung von Regel 27 als verloren behandelt werden.

(I) Außerhalb eines Hindernisses: Ist ein Ball außerhalb eines Hindernisses unter einem Umstand nach Regel 25-1 verloren, so darf der Spieler Erleichterung in Anspruch nehmen wie folgt: Es muß der von dort, wo der Ball zuletzt die Grenze der betreffenden Fläche gekreuzt hat, nächstgelegene Punkt auf dem Platz festgestellt werden, der (a) nicht näher zum Loch liegt als der Punkt, wo der Ball zuletzt die Grenze gekreuzt hat, (b) die betreffende Behinderung ausschließt und (c) sich nicht in einem Hindernis oder auf einem Grün befindet. Der Spieler muß einen Ball straflos innerhalb einer Schlägerlänge von dem so festgestellten Punkt auf einen Teil des Platzes fallenlassen, welcher die Voraussetzungen nach (a), (b) und (c) erfüllt.

(II) Im Hindernis: Ist ein Ball in einem Hindernis unter einem Umstand nach Regel 25-1 verloren, so darf der Spieler einen Ball fallenlassen entweder

(a) straflos in dem Hindernis, so nahe wie möglich dem Punkt, wo der ursprüngliche Ball zuletzt die Grenze der betreffenden Fläche gekreuzt hat, nicht näher zum Loch, auf einen Teil des Platzes, der größte nach den Umständen erzielbare Erleichterung von der Behinderung bietet; oder

(b) mit einem Strafschlag außerhalb des Hindernisses, wobei der Punkt, wo der ursprüngliche Ball zuletzt die Grenze des Hindernisses gekreuzt hat, auf gerader Linie zwischen dem Loch und der Stelle liegen muß, wo der Ball fallengelassen wird, und zwar ohne Beschränkung, wie weit hinter dem Hindernis der Ball fallengelassen werden darf.

Ausnahme: Ist der Ball in einem Wasserhindernis (seitliches eingeschlossen), so darf der Spieler straflose Erleichterung von Ballverlust in Loch, Aufgeworfenem oder Laufspur eines Erdgänge grabenden Tiers, eines Reptils oder eines Vogels nicht in Anspruch nehmen. Der Spieler muß nach Regel 26-1 verfahren.

 

25-2. Eingebetteter Ball

 

Ein im Gelände auf irgendeiner kurzgemähten Fläche in sein eigenes Einschlagloch im Boden eingebetteter Ball darf aufgenommen, gereinigt und straflos so nahe wie möglich der Stelle, wo er lag, nicht näher zum Loch, fallengelassen werden. Der fallengelassene Ball muß zum erstenmal auf einen Teil des Platzes im Gelände auftreffen. Unter kurzgemähter Fläche wird jede Fläche auf dem Platz verstanden, Wege durch das Rauhe eingeschlossen, die auf Fairwayhöhe oder kürzer geschnitten worden ist.

 

25-3. Falsches Grün

 

Ein Spieler darf keinen Ball spielen, der auf einem anderen Grün als dem des zu spielenden Lochs liegt. Der Ball muß aufgenommen werden, und der Spieler muß verfahren wie folgt: Es muß der von dort, wo der Ball liegt, nächstgelegene Punkt festgestellt werden, der sich (a) nicht näher zum Loch und (b) nicht in einem Hindernis oder auf einem Grün befindet. Der Spieler muß den Ball aufnehmen und straflos innerhalb einer Schlägerlänge vom dem so festgestellten Punkt auf einen Teil des Platzes fallen lassen, welcher die Voraussetzungen nach (a) und (b) erfüllt. Der so aufgenommene Ball darf gereinigt werden.

 

Anmerkung: Sofern nicht von der Spielleitung anderweitig bestimmt, schließt der Begriff »anderes Grün als das des zu spielenden Lochs« auch ein Übungs- oder Annäherungsgrün auf dem Platz ein.

 

Strafe für Regelverstoß

Lochspiel - Lochverlust

Zählspiel - Zwei Schläge

 

 

Regel 26. Wasserhindernisse (einschließlich seitlicher Wasserhindernisse)

 

Erklärungen

Wasserhindernis ist jedes Meer, jeder See, Teich, Fluss, Graben, Abzugsgraben oder sonstige offene Wasserlauf (Wasser enthaltend oder nicht) und alles ähnliche.

Grund und Wasser innerhalb der Grenzen eines Wasserhindernisses sind Teil desselben. Ein Wasserhindernis erstreckt sich von den Grenzen senkrecht nach oben und unten. Pfosten und Linien, die Grenzen eines Wasserhindernisses bezeichnen, liegen innerhalb des Hindernisses. Pfosten, die ein Wasserhindernis bezeichnen, sind Hemmnisse. Ein Ball ist im Wasserhindernis, wenn er darin liegt oder es mit irgendeinem Teil berührt.

 

Anmerkung 1: Wasserhindernisse sollten (ausgenommen seitliche Wasserhindernisse) durch gelbe Pfosten oder Linien bezeichnet werden.

Anmerkung 2: Die Spielleitung darf durch Platzregel bestimmen, daß in einem behördlich schützenswerten Landschaftsteil, der als Wasserhindernis bezeichnet ist, nicht gespielt werden darf.

Seitliches Wasserhindernis sind ein Wasserhindernis bzw. derjenige Teil davon, an denen es aufgrund ihrer Lage nicht möglich oder nach Auffassung der Spielleitung undurchführbar ist, einen Ball in Übereinstimmung mit Regel 26-1b hinter dem Wasserhindernis fallenzulassen.

 

Derjenige Teil eines Wasserhindernisses, an dem das Verfahren für seitliche Wasserhindernisse angewandt wird, soll deutlich gekennzeichnet sein. Ein Ball ist im seitlichen Wasserhindernis, wenn er darin liegt oder es mit irgendeinem Teil berührt.

Anmerkung 1: Seitliche Wasserhindernisse sollten durch rote Pfosten oder Linien bezeichnet werden.

Anmerkung 2: Die Spielleitung darf durch Platzregel bestimmen, daß in einem behördlich schützenswerten Landschaftsteil, der als seitliches Wasserhindernis bezeichnet ist, nicht gespielt werden darf.

26-1. Ball im Wasserhindernis

 

Es ist eine Tatfrage, ob ein in Richtung auf ein Wasserhindernis geschlagener verlorener Ball innerhalb oder außerhalb des Hindernisses verloren ist. Um einen Ball als in dem Hindernis verloren zu behandeln, müssen berechtigte Anzeichen dafür vorliegen, daß er sich darin befindet. Fehlt es an solchen Anzeichen, so muß der Ball unter Anwendung von Regel 27 als verloren behandelt werden.

 

Ist ein Ball in einem Wasserhindernis oder ist er darin verloren (gleichviel, ob der Ball in Wasser liegt oder nicht), so darf der Spieler mit einem Strafschlag

a. einen Ball so nahe wie möglich der Stelle spielen, wo der ursprüngliche Ball zuletzt gespielt wurde (siehe Regel 20-5); oder

b. einen Ball in beliebiger Entfernung hinter dem Wasserhindernis fallen lassen, wobei der Punkt, wo der ursprüngliche Ball zuletzt die Grenze des Wasserhindernisses gekreuzt hat, auf gerader Linie zwischen dem Loch und der Stelle, wo der Ball fallengelassen wird, liegen muß; oder

c. als zusätzliche Wahlmöglichkeiten nur dann, wenn der Ball zuletzt die Grenze eines seitlichen Wasserhindernisses gekreuzt hat, außerhalb des Wasserhindernisses einen Ball fallen lassen innerhalb zweier Schlägerlängen von dem Punkt und nicht näher zum Loch als (I) der Punkt, wo der ursprüngliche Ball zuletzt die Grenze des Wasserhindernisses gekreuzt hat, oder (II) an einem an der gegenüberliegenden Grenze des Wasserhindernisses gleich weit vom Loch entfernten Punkt.

Der nach dieser Regel aufgenommene Ball darf gereinigt werden.

(Ball bewegt sich in Wasser im Wasserhindernis - siehe Regel 14-6)

 

26-2. Ball im Wasserhindernis gespielt

 

a. Ball kommt in dem Hindernis zur Ruhe

Kommt ein innerhalb eines Wasserhindernisses gespielter Ball nach einem Schlag in demselben Hindernis zur Ruhe, so darf der Spieler

(I) nach Regel 26-1 verfahren; oder

(II) mit einem Strafschlag einen Ball so nahe wie möglich der Stelle spielen, wo der letzte Schlag außerhalb des Hindernisses gespielt wurde (siehe Regel 20-5).

Verfährt der Spieler nach Regel 26-1a, so hat er die Wahl, den fallengelassenen Ball nicht zu spielen. Trifft er diese Wahl, so darf er

 

(a) nach Regel 26-1b verfahren, wobei er den darin vorgeschriebenen Strafschlag zusätzlich hinzurechnen muß; oder

(b) nach Regel 26-1c verfahren, sofern anwendbar, wobei er den darin vorgeschriebenen Strafschlag zusätzlich hinzurechnen muß; oder

(c) einen weiteren Strafschlag hinzurechnen und einen Ball so nahe wie möglich der Stelle spielen, wo der letzte Schlag außerhalb des Hindernisses gespielt wurde (siehe Regel 20-5).

b. Ball außerhalb des Hindernisses verloren oder unspielbar oder Ball Aus

Ist ein innerhalb eines Wasserhindernisses gespielter Ball außerhalb des Hindernisses verloren oder für unspielbar erklärt, oder ist er Aus, so darf der Spieler, nachdem er die Strafe von einem Schlag nach Regel 27-1 oder 28a auf sich genommen hat,

(I) einen Ball so nahe wie möglich der Stelle in dem Hindernis spielen, wo der ursprüngliche Ball zuletzt gespielt wurde (siehe Regel 20-5); oder

(II) nach Regel 26-1b oder, sofern anwendbar, Regel 26-1c verfahren, wobei er den darin vorgeschriebenen Strafschlag zusätzlich hinzurechnen und als Bezugspunkt denjenigen Punkt anwenden muß, wo der ursprüngliche Ball zuletzt die Grenze des Hindernisses gekreuzt hatte, bevor er darin zur Ruhe kam; oder

(III) einen weiteren Strafschlag hinzurechnen und einen Ball so nahe wie möglich der Stelle spielen, wo der letzte Schlag außerhalb des Hindernisses gespielt wurde (siehe Regel 20-5)

Anmerkung 1: Beim Verfahren nach Regel 26-2b ist der Spieler nicht verpflichtet, einen Ball nach Regel 27-1 oder 28a fallenzulassen. Lässt er einen Ball fallen, so ist er nicht verpflichtet, ihn zu spielen. Er darf wahlweise nach (II) oder (III) verfahren.

Anmerkung 2: Wird ein innerhalb eines Wasserhindernisses gespielter Ball außerhalb des Hindernisses für unspielbar erklärt, so hindert Regel 26-2b den Spieler nicht, nach Regel 28b oder c. zu verfahren.

 

Strafe für Regelverstoß

Lochspiel - Lochverlust

Zählspiel - Zwei Schläge

 

 

Regel 27. Ball verloren oder Aus; provisorischer Ball

 

Ist der ursprüngliche Ball verloren in einem unbeweglichen Hemmnis (Regel 24-2) oder in einem von Regel 25-1 erfassten Umstand (zeitweiliges Wasser, Boden in Ausbesserung und gewisse Schäden am Platz), so darf der Spieler nach der zutreffend anwendbaren Regel verfahren. Ist der ursprüngliche Ball in einem Wasserhindernis verloren, so muß der Spieler nach Regel 26 verfahren.

 

Obige Regeln dürfen nur angewandt werden, wenn berechtigte Anzeichen dafür vorliegen, daß der Ball in einem unbeweglichen Hemmnis, unter einem von Regel 25-1 erfassten Umstand oder in einem Wasserhindernis verloren ist.

 

Erklärungen

 

Ein Ball ist verloren, wenn

a. er binnen fünf Minuten, nachdem die Partei des Spielers oder deren Caddies die Suche danach begonnen haben, nicht gefunden oder nicht vom Spieler als sein eigener identifiziert ist; oder b. der Spieler einen anderen Ball gemäß den Regeln ins Spiel gebracht hat, selbst ohne nach dem ursprünglichen Ball gesucht zu haben; oder

c. der Spieler von dem Ort, wo sich der ursprüngliche Ball mutmaßlich befindet, oder von einem Punkt, der näher zum Loch liegt als dieser Ort, einen Schlag mit einem provisorischen Ball gespielt hat, wodurch der provisorische Ball zum Ball im Spiel wird.

 

Beim Spielen eines falschen Balls zugebrachte Zeit wird nicht auf die zulässige Suchzeit von fünf Minuten angerechnet. Aus ist Boden, auf dem nicht gespielt werden darf.

 

Wird Aus durch Pfosten oder einen Zaun oder als jenseits von Pfosten oder einem Zaun bezeichnet, so verläuft die Auslinie auf Boden-Ebene entlang den platzwärtig vordersten Punkten der Pfosten bzw. Zaunpfähle ohne Berücksichtigung schräger Streben.

 

Wird Aus durch eine Bodenlinie bezeichnet, so liegt die Linie selbst im Aus.

Aus erstreckt sich von der Auslinie senkrecht nach oben und unten.

Ein Ball ist im Aus, wenn er vollständig im Aus liegt.

Ein Spieler darf im Aus stehen, wenn er einen nicht im Aus liegenden Ball spielt.

Provisorischer Ball ist ein Ball, der nach Regel 27-2 für einen Ball gespielt wird, welcher außerhalb eines Wasserhindernisses verloren oder welcher Aus sein kann.

 

27-1. Ball verloren oder Aus

 

Ist ein Ball außerhalb eines Wasserhindernisses verloren oder ist er Aus, so muß der Spieler mit einem Strafschlag einen Ball so nahe wie möglich der Stelle spielen, wo der ursprüngliche Ball zuletzt gespielt wurde (siehe Regel 20-5).

 

Strafe für Verstoß gegen Regel 27-1

Lochspiel - Lochverlust

Zählspiel - Zwei Schläge

27-2. Provisorischer Ball

 

a. Verfahren

Kann ein Ball außerhalb eines Wasserhindernisses verloren oder kann er Aus sein, so darf der Spieler zur Zeitersparnis so nahe wie möglich der Stelle, wo der ursprüngliche Ball gespielt worden ist, einen provisorischen Ball spielen (siehe Regel 20-5). Der Spieler muß seinen Gegner im Lochspiel bzw. seinen Zähler oder einen Mitbewerber im Zählspiel unterrichten, daß er einen provisorischen Ball zu spielen beabsichtigt, und muß ihn spielen, bevor er oder sein Partner fortschreiten, um den ursprünglichen Ball zu suchen. Versäumt er dies und spielt einen anderen Ball, so ist ein solcher Ball kein provisorischer Ball und wird unter Hinzurechnung der Strafe von einem Schlag und Verlust der Distanz (Regel 27-1) zum Ball im Spiel, wohingegen der ursprüngliche Ball als verloren gilt.

 

b. Provisorischer Ball wird Ball im Spiel

Der Spieler darf einen provisorischen Ball spielen, bis er den Ort erreicht, wo sich der ursprüngliche Ball mutmaßlich befindet. Spielt er mit dem provisorischen Ball einen Schlag von dem Ort, wo sich der ursprüngliche Ball mutmaßlich befindet, oder von einem Punkt, der näher zum Loch liegt als dieser Ort, so gilt der ursprüngliche Ball als verloren und der provisorische Ball wird unter Hinzurechnung der Strafe von einem Schlag und Verlust der Distanz (Regel 27-1) zum Ball im Spiel.

 

Ist der ursprüngliche Ball außerhalb eines Wasserhindernisses verloren oder ist er Aus, so wird der provisorische Ball unter Hinzurechnung der Strafe von einem Schlag und Verlust der Distanz (Regel 27-1) zum Ball im Spiel.

c. Provisorischen Ball aufgeben

Ist der ursprüngliche Ball weder außerhalb eines Wasserhindernisses verloren noch Aus, so muß der Spieler den provisorischen Ball aufgeben und das Spiel mit dem ursprünglichen Ball fortsetzen. Versäumt er dies, so sind alle mit dem provisorischen Ball gespielten weiteren Schläge Spielen eines falschen Balls, und es ist nach Regel 15 zu verfahren.

 

Anmerkung: Ist der ursprüngliche Ball in einem Wasserhindernis, so muß ihn der Spieler spielen wie er liegt oder nach Regel 26 verfahren. Ist er in einem Wasserhindernis verloren oder ist er unspielbar, so muß der Spieler nach Regel 26 oder 28, je nach Lage des Falls, verfahren.

 

 

Regel 28. Ball unspielbar

 

Der Spieler darf seinen Ball an jedem Ort auf dem Platz für unspielbar erklären, außer der Ball ist in einem Wasserhindernis. Ob der Ball unspielbar ist, unterliegt einzig und allein der Entscheidung des Spielers.

 

Erachtet der Spieler seinen Ball für unspielbar, so muß er unter Hinzurechnung einer Strafe von einem Schlag

 

a. einen Ball so nahe wie möglich der Stelle spielen, wo der ursprüngliche Ball zuletzt gespielt wurde (siehe Regel 20-5); oder

b. einen Ball innerhalb zweier Schlägerlängen von der Stelle, wo der Ball lag, nicht näher zum Loch, fallen lassen; oder

c. einen Ball in beliebiger Entfernung hinter dem Punkt fallen lassen, wo der Ball lag, wobei dieser Punkt auf gerader Linie zwischen dem Loch und der Stelle, wo der Ball fallengelassen wird, liegen muß.

Ist der unspielbare Ball in einem Bunker, so darf der Spieler nach a, b oder c dieser Regel verfahren. Verfährt er nach b oder c, so muß ein Ball in dem Bunker fallengelassen werden.

Der nach dieser Regel aufgenommene Ball darf gereinigt werden.

 

Strafe für Regelverstoß Lochspiel - Lochverlust Zählspiel - Zwei Schläge

Besondere Spielformen

 

Regel 29. Dreier und Vierer

 

Erklärungen

 

Dreier: Ein Wettkampf, in dem einer gegen zwei, aber jede Partei nur einen Ball spielt.

Vierer: Ein Wettkampf, in dem zwei gegen zwei, aber jede Partei nur einen Ball spielen.

 

29-1. Allgemeines

 

In einem Dreier oder Vierer müssen die Partner während jeglicher festgesetzten Runde abwechselnd von den Abschlägen abschlagen und beim Spielen jedes Lochs abwechselnd schlagen. Strafschläge berühren die Spielfolge nicht.

 

29-2. Lochspiel

 

Spielt ein Spieler, wenn sein Partner hätte spielen müssen, so ist die Strafe für seine Partei Lochverlust.

 

29-3. Zählspiel

 

Spielen die Partner einen oder mehrere Schläge in falscher Reihenfolge, so müssen die entsprechenden Schläge annulliert werden, und die Partei zieht sich eine Strafe von zwei Schlägen zu. Die Partei muß ihren Fehler berichtigen, indem sie einen Ball in richtiger Reihenfolge so nahe wie möglich der Stelle spielt, wo sie zum erstenmal in falscher Reihenfolge gespielt hat (siehe Regel 20-5). Spielt die Partei einen Schlag vom nächsten Abschlag, ohne zuvor ihren Fehler zu berichtigen, bzw. verlässt sie, sofern es sich um das letzte Loch der Runde handelt, das Grün, ohne zuvor ihre Absicht zur Berichtigung des Fehlers anzukündigen, so ist die Partei disqualifizier

 

 

Regel 30. Dreiball, Bestball- und Vierball-Lochspiel

 

Erklärungen

 

Dreiball: Ein Lochwettspiel, in dem drei Spieler gegeneinander spielen, jeder seinen eigenen Ball. Jeder Spieler spielt zwei von einander unabhängige Lochspiele.

 

Bestball: Ein Wettkampf, in dem einer gegen den besseren Ball von zwei oder den besten Ball von drei Spielern spielt.

Vierball: Ein Wettkampf, in dem zwei ihren besseren Ball gegen den besseren Ball von zwei anderen Spielern spielen.

30-1. Golfregeln gelten

 

Im Dreiball-, Bestball- und Vierball-Lochspiel gelten die Golfregeln, soweit sie nicht mit nachstehenden Sonderregeln in Widerspruch stehen.

 

30-2. Dreiball-Lochspiel

 

a. Ball in Ruhe von Gegner bewegt Sofern die Regeln nichts Anderweitiges vorsehen, ist nach Regel 18-3b zu verfahren, wenn der Ball des Spielers, außer beim Suchen, von einem Gegner, dessen Caddie oder dessen Ausrüstung berührt oder bewegt wird. Der betreffende Gegner zieht sich einen Strafschlag in seinem Lochspiel mit dem betreffenden Spieler zu, nicht aber in seinem Lochspiel mit dem anderen Gegner.

 

b. Ball von Gegner versehentlich abgelenkt oder aufgehalten Wird der Ball eines Spielers von einem Gegner, dessen Caddie oder dessen Ausrüstung versehentlich abgelenkt oder aufgehalten, so ist das straflos. In seinem Lochspiel mit dem betreffenden Gegner darf der Spieler den Ball spielen wie er liegt, oder, bevor eine Partei einen weiteren Schlag gespielt hat, den Schlag annullieren und straflos einen Ball so nahe wie möglich der Stelle spielen, wo der ursprüngliche Ball zuletzt gespielt wurde (siehe Regel 20-5). In seinem Lochspiel mit dem anderen Gegner muß der Ball gespielt werden wie er liegt.

 

Ausnahme: Ball trifft Person, welche Flaggenstock bedient - siehe Regel 17-3b

(Ball von Gegner absichtlich abgelenkt oder aufgehalten - siehe Regel 1-2)

30-3 Bestball- und Vierball-Lochspiel

 

a. Vertretung einer Partei

Ein Partner darf das Lochspiel ganz oder teilweise allein spielen; es ist nicht erforderlich, daß sämtliche Partner zur Stelle sind. Ein fehlender Partner darf zwischen Löchern in das Lochspiel eintreten, nicht aber beim Spielen eines Lochs.

b. Höchstzahl von 14 Schlägern

Die Strafe für Verstoß eines Partners gegen Regel 4-4 trifft die Partei.

c. Spielfolge

Die Bälle einer Partei dürfen in beliebiger Reihenfolge gespielt werden.

d. Falscher Ball Spielt ein Spieler einen Schlag mit einem falschen Ball, außer im Hindernis, so verfällt er der Disqualifikation von dem Loch. Sein Partner zieht sich auch dann keine Strafe zu, wenn der falsche Ball ihm gehört. Gehört der falsche Ball einem anderen Spieler, so muß der Besitzer einen Ball an der Stelle hinlegen, wo der falsche Ball zuerst gespielt worden war.

 

e. Disqualifikation einer Partei

(I) Eine Partei ist zu disqualifizieren, wenn einer der Partner gegen eine der folgenden Regeln verstößt:

 

Regel 1-3

Übereinkunft über Nichtanwendung von Regeln

Regel 4-1, 4-2 oder 4-3

Schläger

Regel 5-1 oder 5-2

Der Ball

Regel 6-2a

Vorgabe (Spielen mit zu hoher Vorgabe)

Regel 6-4

Caddie

Regel 6-7

Unangemessene Verzögerung, langsames Spiel (im Wiederholungsfall)

Regel 14-3

Künstliche Hilfsmittel und ungebräuchliche Ausrüstung

(II) Eine Partei ist zu disqualifizieren, wenn sämtliche Partner gegen eine der folgenden Regeln verstoßen:

Regel 6-3

Abspielzeit und Spielergruppen

Regel 6-8

Spielunterbrechung

 

f. Mehrfachstrafen

Unterstützt der Regelverstoß; eines Spielers das Spiel seines Partners oder wirkt sich nachteilig auf das Spiel eines Gegners aus, so zieht sich der Partner die zutreffende Strafe zusätzlich zu jeglicher Strafe des Spielers zu. In allen anderen Fällen betrifft die Strafe, die sich ein Spieler für Regelverstoß zuzieht, nicht seinen Partner. Ist die Strafe Lochverlust, so wirkt sie sich als Disqualifikation des Spielers von dem betreffenden Loch aus.

 

g. Gleichzeitige Lochspiele

Wird neben einem Bestball- oder Vierball-Lochspiel her noch irgendeine andere Form von Lochspiel ausgetragen, so gelten auch dabei obige Sonderregeln

 

 

Regel 31. Vierball-Zählspiel

 

Erklärungen

 

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Im Vierball-Zählspiel spielen zwei Bewerber als Partner je ihren eigenen Ball. Schlagzahl für das Loch ist die niedrigere Schlagzahl der Partner. Spielt einer der beiden Partner das Loch nicht zu Ende, so ist das straflos.

 

31-1. Golfregeln gelten

 

Im Vierball-Zählspiel gelten die Golfregeln, soweit sie nicht mit nachstehenden Sonderregeln in Widerspruch stehen.

 

31-2. Vertretung einer Partei

 

Jeder der Partner darf die festgesetzte Runde ganz oder teilweise allein spielen; es ist nicht erforderlich, dass beide Partner zur Stelle sind. Ein fehlender Bewerber darf zwischen Löchern in das Spiel eintreten, nicht aber beim Spielen eines Lochs.

 

31-3. Höchstzahl von 14 Schlägern

 

Die Strafe für Verstoß eines Partners gegen Regel 4-4 trifft die Partei.

 

31-4. Aufschreiben der Schlagzahl

 

Der Zähler muß für jedes Loch nur die Brutto-Schlagzahl desjenigen Partners aufschreiben, dessen Schlagzahl zu werten ist. Die zu wertenden Brutto-Schlagzahlen müssen den Spielern einzeln zugeschrieben werden, so daß der gewertete Spieler an jedem Loch identifizierbar ist; andernfalls verfällt die Partei der Disqualifikation. Nur einer der Partner braucht die Verantwortung für Einhaltung von Regel 6-6b zu tragen.

 

(Falsche Schlagzahl - siehe Regel 31-7a)

 

31-5. Spielfolge

 

Die Bälle einer Partei dürfen in beliebiger Reihenfolge gespielt werden.

 

31-6. Falscher Ball

 

Spielt ein Bewerber einen Schlag oder Schläge mit einem falschen Ball, außer im Hindernis, so muß er seiner Schlagzahl für das Loch zwei Strafschläge hinzurechnen und anschließend den richtigen Ball spielen. Sein Partner zieht sich auch dann keine Strafe zu, wenn der falsche Ball ihm gehört.

 

Gehört der falsche Ball einem anderen Bewerber, so muß der Besitzer einen Ball an der Stelle hinlegen, wo der falsche Ball zuerst gespielt worden war.

 

31-7. Strafen der Disqualifikation

 

a. Regelverstoß eines Partners Eine Partei ist von dem Wettspiel zu disqualifizieren, wenn einer der Partner gegen eine der folgenden Regeln verstößt:

 

Regel 1-3

Übereinkunft über Nichtanwendung von Regeln

Regel 3-4

Regelverweigerung

Regel 4-1, 4-2 oder 4-3

Schläger

Regel 5-1 oder 5-2

Der Ball

Regel 6-2b

Vorgabe (Spielen mit zu hoher Vorgabe; Vorgabe nicht auf Zählkarte eingetragen)

Regel 6-4

Caddie

Regel 6-6b

Zählkarte unterschreiben und einreichen

Regel 6-6d

Falsche Schlagzahl für das Loch, und zwar wenn die eingereichte Schlagzahl desjenigen Partners, dessen Schlagzahl zu werten ist, niedriger ist als die tatsächlich benötigte. Ist die eingereichte Schlagzahl desjenigen Partners, dessen Schlagzahl zu werten ist, höher als die tatsächlich benötigte, so gilt die eingereichte Schlagzahl

Regel 6-7

Unangemessene Verzögerung, langsames Spiel (im Wiederholungsfall)

Regel 7-1

üben vor oder zwischen Runden

Regel 14-3

Künstliche Hilfsmittel und ungebräuchliche Ausrüstung

Regel 31-4

Brutto-Schlagzahlen nicht einzeln zugeschrieben (Spieler nicht identifizierbar)

b. Regelverstoß beider Partner

Eine Partei ist zu disqualifizieren

(I) für Verstoß beider Partner gegen Regel 6-3 (Abspielzeit und Spielergruppen) oder Regel 6-8 (Spielunterbrechung), oder

(II) wenn jeder der Partner am selben Loch einen Regelverstoß begeht, der mit Disqualifikation von Loch oder Wettspiel bestraft wird.

c. Nur von dem Loch

In allen anderen Fällen wirkt sich ein Regelverstoß, sofern dafür die Disqualifikation zu verhängen ist, nur als Disqualifikation des Bewerbers für das betreffende Loch aus.

 

31-8. Mehrfachstrafen

 

Unterstützt der Regelverstoß eines Bewerbers das Spiel seines Partners, so zieht sich der Partner die zutreffende Strafe zusätzlich zu jeglicher Strafe des Bewerbers zu.

In allen anderen Fällen betrifft die Strafe, die sich ein Bewerber für Regelverstoß zuzieht, nicht seinen Partner.

 

 

 

Regel 32. Gegen Par und nach Stableford

 

Erklärungen

 

32-1. Spielbedingungen

 

Gegen Par und nach Stableford sind Zählspielarten, bei denen gegen das Par (bzw. Netto-Par) jedes Lochs gespielt wird. Es gelten die Regeln des Zählspiels, soweit sie nicht mit nachstehenden Sonderregeln in Widerspruch stehen.

 

a. Gegen Par

Im Wettspiel gegen Par wird gewertet wie im Lochspiel. Ein Loch, an dem ein Bewerber kein Ergebnis erzielt, gilt als verlorenes Loch. Gewinner ist der Spieler mit dem besten Saldo der Löcher.

Der Zähler ist nur für das Aufschreiben der Anzahl der Schläge brutto für jedes Loch verantwortlich, an dem der Bewerber eine Schlagzahl (bzw. eine Netto-Schlagzahl) gleich oder unter Par erzielt.

Anmerkung: Höchstzahl von 14 Schlägern - Strafe wie im Lochspiel - siehe Regel 4-4.

b. Stableford

Im Stablefordwettspiel wird nach Punkten gerechnet, die im Verhältnis zum Par (bzw. Netto-Par) an jedem Loch erzielt worden sind, und zwar folgendermaßen: Ergebnis Punkte

 

Mehr als eins über Par oder kein Ergebnis

 

Eins über Par

1

Par

2

Eins unter Par

3

Zwei unter Par

4

Drei unter Par

5

Vier unter Par

6

Gewinner ist der Bewerber mit den meisten Punkten.

 

Der Zähler ist nur für das Aufschreiben der Anzahl der Schläge brutto für jedes Loch verantwortlich, an dem der Bewerber einen oder mehrere Punkte (bzw. Netto-Punkte) erzielt.

 

Anmerkung: Höchstzahl von 14 Schlägern (Regel 4-4) - Strafen werden folgendermaßen zugerechnet: Vom Gesamtpunktergebnis der Runde werden zwei Punkte für jedes Loch abgezogen, an dem verstoßen worden ist, höchstens vier Punkte pro Runde.

 

32-2. Strafen der Disqualifikation

 

a. Vom Wettspiel Ein Bewerber ist von dem Wettspiel zu disqualifizieren, wenn er gegen eine der folgenden Regeln verstößt:

Regel 1-3

Übereinkunft über Nichtanwendung der Regeln

Regel 3-4

Regelverweigerung

Regel 4-1, 4-2 oder 4-3

Schläger

Regel 5-1 oder 5-2

Der Ball

Regel 6-2b

Vorgabe (Spielen mit zu hoher Vorgabe; Vorgabe nicht auf Zählkarte eingetragen)

Regel 6-3 Abspielzeit und Spielergruppen

Regel 6-4

Caddie

Regel 6-6b

Zählkarte unterschreiben und einreichen

Regel 6-6d

Falsche Schlagzahl für das Loch, außer daß der Verstoß gegen die Regel straflos ist, wenn er das Ergebnis des Lochs nicht berührt

Regel 6-7

Unangemessene Verzögerung, langsames Spiel (im Wiederholungsfall)

Regel 6-8

Spielunterbrechung

Regel 7-1 Üben vor oder zwischen Runden

Regel 14-3

Künstliche Hilfsmittel und ungebräuchliche Ausrüstung

 

b. Nur für das Loch

In allen anderen Fällen wirkt sich der Regelverstoß eines Bewerbers, sofern dafür die Disqualifikation zu verhängen ist, nur als Disqualifikation für das betreffende Loch aus.

 

Wettspielordnung

 

Regel 33. Die Spielleitung

 

33-1. Ausschreibung; Außerkraftsetzung von Golfregeln

 

Die Spielleitung muß die Bedingungen ausschreiben, unter denen ein Wettspiel durchgeführt wird.

Die Spielleitung ist nicht befugt, eine Golfregel außer Kraft zu setzen.

Bestimmte Zählspielregeln sind von den Lochspielregeln so verschieden, daß die Verbindung beider Spielformen weder durchführbar noch zulässig ist. In einer solchen Verbindung erzielte Lochspielergebnisse und eingereichte Schlagzahlen dürfen nicht anerkannt werden.

Im Zählspiel darf die Spielleitung die Aufgaben eines Platzrichters einschränken.

33-2. Der Platz

 

a. Festlegung der Platz- und Hindernisgrenzen

Die Spielleitung muß genau festlegen

 

(I) den Platz und das Aus;

(II) die Grenzen von Wasserhindernissen und seitlichen Wasserhindernissen;

(III) Boden in Ausbesserung;

(IV) Hemmnisse und zum Bestandteil des Platzes erklärte Anlagen.

 

b. Neu gesetzte Löcher Neue Löcher sollten an dem Tage, an dem ein Zählwettspiel beginnt, und im übrigen nach Ermessen der Spielleitung gesetzt werden, wobei sicherzustellen ist, daß alle Bewerber in einer bestimmten Runde alle Löcher an gleicher Stelle spielen.

 

Ausnahme: Ist es unmöglich, ein beschädigtes Loch so wiederherzustellen, daß es der Erklärung »Loch« entspricht, so darf die Spielleitung in naher gleichartiger Lage ein neues Loch setzen lassen.

 

Anmerkung: Geht ein und dieselbe Runde über mehr als einen Tag, so darf die Spielleitung in der Ausschreibung bestimmen, daß Löcher und Abschläge an jedem Tag des Wettspiels anders gelegen sein dürfen, sofern sich für alle Bewerber am jeweiligen Tag sämtliche Löcher und Abschläge an gleicher Stelle befinden.

 

c. Übungsfläche

Wo eine Übungsfläche außerhalb der Fläche eines Wettspielplatzes nicht zur Verfügung steht, sollte die Spielleitung, wenn durchführbar, die Fläche bestimmen, wo Spieler an jedem Tag eines Wettspiels üben dürfen. Im Regelfall sollte die Spielleitung an keinem Tag eines Zählwettspiels das Spielen auf einem bzw. auf ein Grün oder aus einem Hindernis des Wettspielplatzes gestatten. d. Platz unbespielbar

Sind die Spielleitung oder deren Befugte der Auffassung, daß der Platz aus irgendeinem Grund unbespielbar oder nach den Umständen ordnungsgemäßes Spielen unmöglich sind, so darf sie im Lochspiel oder Zählspiel eine zeitlich begrenzte Spielaussetzung anordnen oder im Zählspiel das Spiel für nichtig erklären und die Schlagzahlen der betreffenden Runde annullieren. Ist das Spiel zeitweilig ausgesetzt worden, so muß es dort wiederaufgenommen werden, wo es abgebrochen wurde, auch an einem späteren Tag. Wird eine Runde annulliert, so sind auch sämtliche Strafen dieser Runde annulliert. (Verfahren bei Spielunterbrechung - siehe Regel 6-8)

 

33-3. Abspielzeiten und Spielergruppen

 

Die Spielleitung muß Abspielzeiten festlegen und im Zählspiel die Gruppen aufstellen, in denen die Bewerber zu spielen haben.

Erstreckt sich ein Lochspielwettbewerb über einen gewissen Zeitraum, so muß die Spielleitung eine Frist für die einzelnen Runden festlegen. Ist den Spielern gestattet, den Termin ihres Lochspiels innerhalb einer Frist, bis zu deren Ablauf sämtliche Runden abgeschlossen sein müssen, frei zu vereinbaren, so sollte die Spielleitung ankündigen, daß das Lochspiel zu festgesetzter Stunde am letzten Tag der Frist gespielt werden muß, sofern sich die Spieler nicht auf einen früheren Termin einigen.

 

33-4. Vorgabenverteilung

 

Die Spielleitung muß die Verteilung der Vorgaben auf die Löcher bekannt geben.

 

33-5. Zählkarte

 

Im Zählspiel muß die Spielleitung für jeden Bewerber eine Zählkarte mit Datum und dem Namen des Bewerbers bzw. im Vierer- oder Vierball-Zählspiel den Namen der Bewerber ausgeben.

Im Zählspiel ist die Spielleitung für das Zusammenzählen der Schlagzahlen und die Anrechnung der auf der Karte eingetragenen Vorgabe verantwortlich.

Im Vierball-Zählspiel ist die Spielleitung für die Wertung des besseren Balls pro Loch und dabei für die Anrechnung der auf der Karte eingetragenen Vorgaben sowie für das Zusammenzählen der Schlagzahlen des besseren Balls verantwortlich.

In Par- und Stableford-Wettspielen ist die Spielleitung für die Anrechnung der auf der Karte eingetragenen Vorgabe und für die Feststellung des Ergebnisses an jedem Loch sowie des Gesamtergebnisses bzw. der Gesamtpunkte verantwortlich.

 

33-6. Entscheidung bei gleichen Ergebnissen

 

Die Spielleitung muß Art, Tag und Stunde des Stechens bei halbiertem Lochspiel oder Gleichstand im Zählspiel sowie Stechen mit oder ohne Vorgabe ankündigen.

Bei halbiertem Lochspiel darf nicht durch Zählspiel gestochen werden. Bei Gleichstand im Zählspiel darf nicht durch Lochspiel gestochen werden.

 

33-7. Strafe der Disqualifikation; Ermessen der Spielleitung

 

Die Strafe der Disqualifikation darf in besonders gelagerten Einzelfällen erlassen, abgeändert oder verhängt werden, wenn es die Spielleitung für gerechtfertigt hält.

Keinerlei geringere Strafe als Disqualifikation darf erlassen oder abgeändert werden.

 

33-8. Platzregeln

 

a. Grundsätzliches

Die Spielleitung darf Platzregeln für außergewöhnliche Umstände erlassen und bekannt geben, sofern sie mit den Grundsatzbestimmungen, wie sie aus dem Anhang dieser Golfregeln hervorgehen, vereinbar sind.

 

b. Straferlass

Eine Strafe nach einer Golfregel darf nicht durch Platzregel erlassen werden.

 

 

Regel 34. Entscheidung in strittigen Fällen

 

34-1. Beanstandungen und Strafen

 

a. Lochspiel

Ist im Lochspiel eine Beanstandung nach Regel 2-5 bei der Spielleitung anhängig geworden, so sollte eine Entscheidung so frühzeitig wie möglich gefällt werden, damit der Spielstand erforderlichenfalls berichtigt werden kann.

 

Ist eine Beanstandung nicht rechtzeitig nach Regel 2-5 erhoben worden, so darf sie nicht berücksichtigt werden, sofern sie nicht auf dem beanstandenden Spieler zuvor unbekannt gewesenen Tatsachen beruht und dem beanstandenden Spieler von einem Gegner falsche Auskunft (Regeln 6-2a und 9) erteilt worden war. In keinem Fall wird jedoch eine Beanstandung nach offizieller Bekanntgabe des Lochspiel-Ergebnisses berücksichtigt, ausgenommen der Gegner hätte nach Überzeugung der Spielleitung die falsche Auskunft wissentlich gegeben.

 

Keiner zeitlichen Beschränkung unterliegt die Verhängung der Strafe der Disqualifikation wegen Verstoßes gegen Regel 1-3.

 

b. Zählspiel

Von nachstehenden Ausnahmen abgesehen, darf im Zählspiel keine Strafe aufgehoben, abgeändert oder verhängt werden, nachdem das Wettspiel beendet ist. Ein Wettspiel gilt als beendet, wenn das Ergebnis offiziell bekannt gegeben worden ist, bei Zählspielqualifikation mit nachfolgenden Lochspielen, wenn der Spieler in seinem ersten Lochspiel abgeschlagen hat.

 

Ausnahmen: Die Strafe der Disqualifikation muß auch nach Beendigung des Wettspiels verhängt werden, wenn ein Bewerber

 

(I) gegen Regel 1-3 (Übereinkunft über Nichtanwendung von Regeln) verstoßen hat; oder

(II) eine Zählkarte einreichte, auf welcher er eine Vorgabe eingetragen hatte, von der er vor Beendigung des Wettspiels wusste, daß sie höher war als die ihm zustehende, und dies die Anzahl der erhaltenen Vorgabeschläge berührte (Regel 6-2b); oder

(III) für irgendein Loch eine niedrigere als die tatsächlich benötigte Schlagzahl (Regel 6-6d) aus irgendeinem anderen Grund als deswegen einreichte, weil eine Strafe nicht mitgerechnet war, der er sich nicht bewusst gewesen ist; oder

(IV) vor Beendigung des Wettspiels wusste, daß er gegen irgendeine andere Regel verstoßen hatte, die mit Disqualifikation geahndet wird.

 

34-2. Entscheidung des Platzrichters

 

Ist ein Platzrichter von der Spielleitung bestimmt, so ist seine Entscheidung endgültig.

 

34-3. Entscheidung der Spielleitung

 

Ist kein Platzrichter zur Stelle, so müssen die Spieler jeden strittigen Fall bzw. Zweifel wegen der Regeln der Spielleitung vortragen, deren Entscheidung endgültig ist.

 

Gelangt die Spielleitung nicht zu einer Entscheidung, so kann sie den strittigen Fall bzw. Zweifel dem Royal and Ancient Golf Club of St. Andrews vortragen, dessen Entscheidung endgültig ist.

 

Anmerkung: Im Bereich des Deutschen Golf Verbandes ist die Anfrage grundsätzlich zuerst an dessen Regelausschuss zu richten, der sie nur im Zweifelsfalle an den Royal and Ancient Golf Club of St. Andrews weiterleitet.

 

War der strittige Fall bzw. Zweifel durch die Spielleitung nicht dem Deutschen Golf Verband vorgetragen worden, so sind der oder die Spieler berechtigt, eine bestätigte Sachdarstellung durch die Vereinsgeschäftsstelle beim Deutschen Golf Verband vorzutragen, um eine Stellungnahme bezüglich der Richtigkeit der getroffenen Entscheidung zu erhalten. Der Bescheid wird den Geschäftsstellen des bzw. der betroffenen Vereine zugeleitet.

 

War nicht nach den Golfregeln gespielt worden, so trifft der Deutsche Golf Verband keine Entscheidung.